Rundschreiben 2/2005

Ergänzungen zur IP-Mittelliste


Aufgrund neuer Zulassungen bzw. Genehmigungen ist eine Aktualisierung der IP-Mittelliste notwendig. Zu folgenden Indikationen bzw. Präparaten sind Änderungen eingetreten, die unbedingt zu beachten sind:

Kernobst:

§ Schorf: Delan WG 700 (Dithianon) – Einsatz bei Apfel und Quitte maximal 12x je Befall, bei Birne bis zur Blüte, maximal 4x je Befall.
§ Feuerbrand: Plantomycin und Strepto haben nach § 11,2 PflSchG eine auf 120 Tage befristete Genehmigung erhalten. Einsatz nur mit einzelbetrieblicher
Genehmigung. Zu näheren Informationen bezüglich Befristung und Einsatz-bedingungen ist die Pflanzenschutzberatung zu kontaktieren.
§ Unkräuter: Basta (Glufosinat) – Einsatz gegen einjährige ein- und zweikeimblättrige Unkräuter maximal 2x je Kultur
§ Spinnmilben, Apfelrostmilbe: Envidor (Spirodiclofen) – Einsatz je 1x vor und nach der Blüte. Einsatz gegen Birnblattsauger maximal 1x nach der Blüte.
§ Regulierung des Fruchtbehanges: MaxCel und Globaryll 100 (beide: Wirkstoff 6-Benzyladenin) haben nach § 11,2 PflSchG eine auf 120 Tage befristete
Genehmigung erhalten. Die Genehmigung ist ausschließlich auf die Fruchtausdünnung und Alternanzbrechung bei Kernobst beschränkt.

Steinobst:

§ Unkräuter: Basta (ausgenommen Pfirsich) – Einsatz gegen einjährige ein- und zweikeimblättrige Unkräuter maximal 2x je Kultur sowie zur Abtötung von
Wurzelschossern mit maximal zwei Anwendungen.
§ Sprühfleckenkrankheit der Kirsche: Delan WG 700 (Dithianon) – Einsatz maximal 3x je Befall. (Nebenwirkung auf Schrotschuss und Schorf bei Kirschen).


AGIO-Kontrollen 2005


Im Jahr 2005 werden in AGIO-Mitgliedsbetrieben Kontrollen nach FUL, IP, QS und auch nach EurepGAP durchgeführt. Die Kontrollen haben zum Teil schon begonnen. Soweit dies möglich ist, werden QS- und FUL-Kontrollen an einem Termin durchgeführt. Sie werden vom Kontrolleur der ACG über den Kontrolltermin informiert. Im letzten Jahr kam es vor, dass Betriebe eine bei ihnen angekündigte Kontrolle kurzfristig absagten, so dass die Kontrolltour nicht mehr umgeplant werden konnte und den Kontrolleuren Ausfälle entstanden. Um dies zu vermeiden, hat der Vorstand beschlossen, dass die Betriebe etwa 14 Tage vor dem Kontrolltermin unterrichtet werden müssen. Eine Absage ist bis zu sieben Tagen vorher möglich, ansonsten werden dem Betrieb 20,- € in Rechnung gestellt.

Stellen Sie bitte sicher, dass bei den Kontrollen keine Beanstandungen auftreten und halten Sie die erforderlichen Unterlagen bereit:

§ Betriebshefte 2005 und 2004 mit allen erforderlichen Aufzeichnungen (u.a. Pheromonfallenauszählungen, Fortbildungsveranstaltungen, Kulturmaßnahmen,
Düngung u.a.). Insbesondere bei den Pflanzenschutzmaßnahmen müssen eigene Bonituren und Beobachtungen dokumentiert sein.
§ Prüfbericht des Pflanzenschutzgerätes bzw. gültige Prüfplakette
§ Bodenuntersuchungsergebnisse (Nmin- und Hauptnährstoffuntersuchung)

FUL-Teilnehmer müssen zusätzlich vorlegen:

§ Flächennachweis Agrarförderung
§ Grundbescheid der Kreisverwaltungen
§ Aufzeichnung der ökologischen Ausgleichsflächen
§ Grundsätze des Landes Rheinland-Pfalz für den umweltschonenden Obstanbau
§ Die durchgeführten Maßnahmen im Rahmen der Arten- und Nützlingsförderung müssen dokumentiert sein (Betriebsheft der AGIO, Seite 12: FUL 2000 –
Zuordnung der Maßnahmen Nützlings- und Artenförderung), d.h. es muss für die Kontrolleure leicht ersichtlich sein, wo und in welcher Anzahl z.B. die Nistkästen
oder Insektennisthölzer angebracht worden sind. Gewährleisten Sie bitte auch eine gute Erkennung der Hilfsmittel bei der Anlagenbesichtigung.

Teilnehmer an einem Qualitätssicherungssystem müssen in jedem Jahr die Checkliste zur Eigenkontrolle ausfüllen. Diese ist unbedingte Voraussetzung für eine erfolgreiche Kontrolle. Ohne Eigenkontrolle kann keine Anerkennung erfolgen. Beachten Sie auch bitte die Einhaltung der Wartezeit bei Herbizidmaßnahmen. So hat z.B. Roundup eine Wartezeit von 42 Tagen. Die erforderlichen Dokumentationsvorlagen finden Sie im Betriebsheft. Bei Rückfragen nehmen Sie bitte Kontakt mit der AGIO-Geschäftsstelle auf.


Fachrechts-Kontrollen durch die ADD und verdeckte Feldbeobachtung

Die Fachrechtskontrollen, die von der ADD durchgeführt werden, dienen der Umsetzung eines bundeseinheitlichen Pflanzenschutzkontrollprogramms. Dabei geht es darum, einer unsachgemäßen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln entgegenzuwirken und mögliche Gefahren für die Gesundheit von Mensch und Tier sowie für den Naturhaushalt abzuwenden. Dieses Programm wurde im letzten Jahr bereits eingeführt. Es soll jährlich nach bundesweit einheitlichen Vorgaben durchgeführt werden. Im einzelnen werden die Einfuhr und das Inverkehrbringen von Pflanzenschutz- und Pflanzenstärkungsmitteln, Zusatzstoffen, Pflanzenschutzgeräten sowie die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln kontrolliert. Für den Betrieb heißt das, dass Folgendes kontrolliert werden kann:

§ Pflanzenschutzgerät
§ Sachkundenachweis
§ Anwendungsverbote und –beschränkungen
§ Ordnungsgemäße Lagerung der Pflanzenschutzmittel
§ Dokumentation der Pflanzenschutzmaßnahmen
§ Einhaltung der guten fachlichen Praxis

Die Dokumentation der Pflanzenschutzmaßnahmen wird von der Neufassung des Pflanzenschutzgesetzes vorgeschrieben. AGIO-Betriebe erfüllen diese Vorgabe durch das Führen des Betriebsheftes. Passive bzw. korrespondierende Mitglieder können sich an die AGIO-Geschäftsstelle wenden, um ebenfalls eine Dokumentationsvorlage zu erhalten.

Wird bei einer Fachrechtskontrolle ein Verstoß festgestellt, so kann eine Verwarnung bzw. ein Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 € verhängt werden. Bei Fachrechtskontrollen durch die ADD besteht eine Auskunftspflicht. Eine Verweigerung kann zu einem Bußgeld führen.

Anders verhält es sich bei dem geplanten Forschungsvorhaben des Umweltbundesamtes zur verdeckten Feldbeobachtung (“Bauern-Spione”). Den Feldbeobachtern ist das Betreten der Felder nicht erlaubt und die Landwirte bzw. Obstbauern sind darüber hinaus auch nicht zur Mitarbeit verpflichtet.


Qualitätssicherungssystem

Die Anforderungen des Gesetzgebers an den Landwirt bzw. Obstbauern haben sich in den letzten Jahren drastisch geändert. Er ist als Erzeuger Bestandteil der Lebensmittelkette und somit auch für die Einhaltung der relevanten Vorgaben verantwortlich. Um alle diese Anforderungen auch zu erfüllen, ist der Einsatz eines Qualitätssicherungssystems sinnvoll. Die Teilnahme an einem solchen System erfordert Aufwand, beispielsweise für die Dokumentation, bedeutet aber letztlich auch eine Risikominimierung für den Betriebsleiter im Hinblick auf die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Außerdem bietet sie zukünftig einen besseren Marktzugang und größere Absatzchancen.

Das QS-System ist weltweit das Qualitätssicherungssystem für Lebensmittel mit den meisten Teilnehmern. Um eine Harmonisierung mit EurepGAP zu erreichen und so den Erzeugern eine Kontrolle nach zwei Checklisten und das Ausfüllen von zwei Eigenkontrolllisten zu ersparen, hat die QS Fachgesellschaft für Obst-Gemüse-Kartoffeln GmbH einen neuen Standard - QS-GAP - entwickelt und diesen bei EurepGAP zur Anerkennung eingereicht. Damit soll für die Erzeugerbetriebe, die bisher nach QS und EurepGAP geprüft werden, eine einzige Kontrolle mit nur einer Eigenkontrollliste und auch nur einer Checkliste möglich sein. Produkte aus QS-GAP-Betrieben könnten dann gleichzeitig als EurepGAP-Ware und als Ware mit QS-Prüfzeichen vermarktet werden.

Erfolgreich rezertifizierte bzw. kontrollierte QS-Betriebe können zu Werbe-zwecken ein wetterfestes Hofschild erhalten. Es hat das Format DIN A 4 und ist wahlweise blau mit weißem QS-Zeichen oder weiß mit blauem QS-Zeichen. Es ist kostenlos erhältlich und kann über die AGIO angefordert werden.

Die QS-Prüfberichte liegen der AGIO nun zum größten Teil vor und sind diesem Schreiben beigefügt.


Lagerung von Pflanzenschutzmitteln

Wenn Sie Ihr Pflanzenschutzmittellager ändern, so beachten Sie die Anforderungen der Qualitätssicherungssysteme (für QS: Betriebsheft S. 58). Sollten Sie Informationen zu Herstellern von Pflanzenschutzmittelschränken oder Auffangwannen benötigen, so wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle der AGIO. Wenn Sie einen kompletten Raum als Pflanzenschutzmittellager nutzen, so muss der Boden mit einem zugelassenen Bodenbelag gegen Säuren, Laugen und organische Lösungsmittel beschichtet und der Lagerraum mit einer Schwelle versehen sein. Beschichtungen für Heizöllager sind nicht beständig gegen Lösemittel. Mögliche chemikalienbeständige Bodenbeschichtungen für die eigene Ausbringung (Epoxidbeschichtungen im Zwei-Komponentenanstrich, zwei Anstriche, evtl. Grundierung erforderlich) sind:

§ Produkt: Epoxy-Elinora-Bodenbeschichtung (auch in BASF in Chemikalienräumen)
    Grundierung: Vikulach
§ Produkte: Setta-Pox, Disbon
    Grundierung: Disbon
§ Produkte: Disboxid 444 (zweimal als Deckbeschichtung)
    Grundierung: Disboxid 433

Gefahrstoffverzeichnis

Einige Pflanzenschutzmittel sind Gefahrstoffe nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Nach der Gefahrstoffverordnung sind diese Gefahrstoffe in einem Verzeichnis zu führen. Dieses Verzeichnis ist für Sie im Betriebsheft, Seite 40, vorbereitet. Die Deklarierung der verwendeten Pflanzenschutzmittel können Sie anhand der folgenden Tabelle entnehmen. Das Vorliegen des Gefahrstoffver-zeichnisses wird bei einer Teilnahme am Qualitätssicherungssystem geprüft.

Folgende Gefahrensymbole finden dabei Verwendung:





Einstufung von Pflanzenschutzmitteln: Bienengefährlichkeit (B1-B4) und
Gefahrstoffkennzeichnung (Xi, Xn, T, T+, F, N)
PräparatEin-stufungWirkstoff(e) PräparatEin-stufungWirkstoff(e)
Apollo B4-Clofentezin Metasystox R
Spezial
B1XnOxydemeton-methyl
Bactospeine XLB4XiBacillus thuringiensis MiculaB4-Rapsöl
BastaB4XnGlufosinat MimicB4-Tebufenozid
Baycor Spritzpulv.B4-Bitertanol NeemAzal-T/SB4-Azadirachtin
BenocapB4TFlusilazol Netzschwefel
80 WP
B4-Schwefel
BioBlatt MehltaumittelB4XiLecithin Netzschwefel
Stulln
B4XiSchwefel
Brennessel-FreiB3-MCPA Mecoprop-P Netzschwefel WGB4-Schwefel
CalypsoB4XnThiacloprid Neudosan
Blattlausfrei
B4-Kali-Seife
Capex 2B4-Granulosevirus Neudosan NeuB4-Kali-Seife
Checkmate CMB4-Codlemone NufosateB4Xi, NGlyphosat
ChorusB4NCyprodinil OmnexB4-Penconazol
ClinicB4Xi, NGlyphosat Pirimor-Granulat B4T, NPirimicarb
Confidor WG 70B1XnImidacloprid PlantomycinB4XiStreptomycin
Cumatol WGB4XnAmitrol Polyram WGB4XiMetiram
Cuprozin WPB4Xn, NKupferhydroxid PurgarolB4-Glyphosat
Danadim ProgressB1XnDimethoat PyrethB4-Pyrethrine Piperonylbutoxid
Delan WG 700B4Xn, NDithianon RAK 3 + 4B4-Codlemone
Dipel 2xB4-Bacillus thuringiensis Rapir WGB4XnDiuron Glyphosat
DiscusB4Xn, NKresoxim-methyl Ratron
Feldmausköder
B3-Chlorphacinon
Dithane NeoTecB4XnMancozeb Ratron
Schermaus-Riegel
B3-Difenacoum Sulfachinoxalin
Dithane Ultra WGB4XnMancozeb RegalisB4-Prohexadion-Calcium
Dithane Ultra WPB4XnMancozeb Rogor 40 LCB1XnDimethoat
DuranoB4Xi, NGlyphosat RoundupB4Xi, NGlyphosat
EnvidorB1XnSpirodiclofen Roundup UltraB4-Glyphosat
Euparen M WGB4XnTolylfluanid RunnerB4-Methoxy-fenozide
FlexidorB4- Isoxaben ScalaB4-Pyrimethanil
FlintB4Xi, NTrifloxystrobin Segetan-
Giftweizen
B3NZinkphosphid
Flordimex 420B4XiEthephon Spruzit-flüssigB4-Pyrethrine Piperonylbutoxid
FunguranB4-Kupferoxy-chlorid StewardB4XnIndoxacarb
Fusilade MAXB4XnFluazifop-P StreptoB4XiStreptomycin
Globaryll 100noch bekanicht
nnt
6-Benzyladenin Stroby WGB4Xn, NKresoxim-methyl
GlyfosB4-Glyphosat Sufran JetB4XiSchwefel
GlyperB4XiGlyphosat SwitchB4NFludioxonil Cyprodinil
GlyphoganB4Xi, NGlyphosat Systhane 20 EWB4XnMyclobutanil
Hora MB4XnMCPA Systhane 6WB4XnMyclobutanil
Hora ThiovitB4-Schwefel TeldorB4-Fenhexamid
InsegarB1XnFenoxycarb Thiovit JetB4XiSchwefel
Keeper UnkrautfreiB4-Glyphosat TopasB4XiPenconazol
Kerb 50 WB4XnPropyzamid Touchdown B4XnGlyphosat-trimesium
KironB4XiFenpyroximat Touchdown
Quattro
B4-Glyphosat
Kumulus WGB4-Schwefel U 46 M-FluidB4Xn, NMCPA
MaxCelnoch bekanicht
nnt
6-Benzyladenin Utox MB4XnMCPA
Madex 3B4-Granulosevirus VertimecB1XnAbamectin
MalvinB4XnCaptan VisionB4XnPyrimethanil Fluquinconazol
MasaiB4XnTebufenpyrad Wühlmausköder
Arrex
B3XnZinkphosphid
Merpan 80 WDGB4T, NCaptan Wühlmausköder
Wülfel
B3XnZinkphosphid
Metasystox RB1TOxydemeton-methyl XenTariB4XiBacillus thuringiensis