Rundschreiben 2/2002
Maßnahmen im IP

· Wurde Ihr Sprühgerät zuletzt im Jahr 2000 geprüft, so vereinbaren Sie bitte mit Ihrem Landmaschinenhändler einen Termin für die diesjährige Spritzenkontrolle. Die Prüfung sollte vor Beginn der Pflanzenschutzsaison erbracht sein. Beim Ersatz von Düsen sind die Hinweise zu den abdriftmindernden Düsen zu beachten.
· Bodenuntersuchung auf Hauptnährstoffe sind spätestens jetzt durchzuführen (vor einer Neuanlage und danach alle 4 Jahre).
· Die Nmin-Analyse muss bei einer N-Düngung durchgeführt werden, entweder nachträglich nach einer frühen N-Gabe - mit maximal 40 kg N/ha im Kernobst und maximal 50 kg N/ha im Steinobst - im Februar / März bzw. vor der N-Düngung ab 01. April. Unter Berücksichtigung der Nmin-Werte darf auf maximal 60 kg N/ha bei Kernobst und 80 kg N/ha bei Steinobst aufgedüngt werden. Entsprechend ist die Düngung im Betriebsheft zu dokumentieren.
· Überprüfen Sie die Maßnahmen zur Nützlingsförderung: Nistkästen, Sitzkrücken, Insektennisthölzer u.a. Bei Bedarf sind Ergänzungen vorzunehmen.

Präparate mit Anwendungsverbot
u.a. Lebayzid / Plantomycin

Für die Bekämpfung der Kirschfruchtfliege stehen im Jahr 2002 nur die Dimethoat-Präparate Adimethoat 40 EC und Danadim Dimethoat 40 zur Verfügung, der Einsatz von Lebayzid ist bußgeldbewehrt nicht zulässig.
Die Zulassung von Plantomycin ruht bis zum 31.03.2003 (auch Ende der Zulassung) und ist mit einem Anwendungsverbot versehen. Für die Bekämpfung des Feuerbrandes stehen uns derzeit nur die Kupfer-Präparate (Cuprozin WP (Genehmigung nach §18a)) und Gesteinsmehle (Mycosin) mit befallsmindernder Wirkung zur Verfügung.

Aufgrund der Ereignisse in Baden-Württemberg (Einsatz nicht zulässiger PSM oder Einsatz von nicht identischen, ausländischen PSM) wurden im Jahr 2001 auch in Rheinland-Pfalz seitens der Lebensmittelkontrollbehörde Fruchtproben bei den Erzeugern und auch am Großmarkt entnommen und analysiert.

Auch im Jahr 2002 werden Rückstandsanalysen vorgenommen, insbesondere auch in Hinblick auf die Einführung und Umsetzung des Qualitätssicherungssystems im Obst- und Gemüsebau. Es ist damit zu rechnen, dass verstärkt sensible Bereiche der Produktion rückstandsanalytisch begleitet werden.

Setzen sie daher in Ihrem eigenen Interesse und im Interesse der umweltschonenden Produktion ausschließlich zugelassene Präparate der IP-Mittelliste unter Beachtung der Gebrauchsanleitung und Zusatzauflagen ein.

Bundesregierung schuf zwei neue Institutionen für den Verbraucherschutz

Die Bundesregierung organisiert den Verbraucherschutz neu. Künftig werden zwei neue Einrichtungen auf Bundesebene das Geschehen bestimmen. Das Bundesinstitut für Risikobewertung und das Bundesinstitut für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.
Im Zuge dieser Organisationsveränderung wird auch die Pflanschutzmittelzulassung neu geregelt. Die Bewertungsaufgaben sollen künftig drei wissenschaftliche Stellen vornehmen. Dabei soll die Biologische Bundesanstalt (BBA) die Wirksamkeit, Phytotox und den Nutzen der Mittel bewerten. Die gesundheitlichen Aspekte werden durch das Bundesinstitut für Risikobewertung erfasst. Damit gehen die bisherigen Aufgaben des Bundesinstituts für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin voll in die Kompetenz des neuen Bundesinstituts für Risikobewertung über. Dem Umweltbundesamt (UBA) obliegt auch künftig die Bewertung der möglichen Auswirkungen auf den Naturhaushalt. BBA, Bundesinstitut für Risikobewertung und UBA sollen Bewertungen abgeben und die Handlungsoptionen für das neue Bundesinstitut für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit aufzeigen, das dann in Zukunft die Zulassung der PSM aussprechen wird.

Betriebsdaten

Änderungen der Betriebsdaten sind bis spätestens 31.03.2002 der Geschäftsstelle der AGIO mitzuteilen. Dies betrifft insbesondere:
· Flächenzugänge bzw. Abgänge
· Änderungen des FUL-Vertrages
· Betriebsdaten (Telefon, Fax, email, Anschrift, Bankverbindung u.a.)

Insbesondere die von Ihnen bewirtschaften Flächen sind bis spätestens bis zum 31. März des Jahres der Geschäftsstelle zu melden. Sollten Sie demnach Flächen in die Bewirtschaftung mit aufgenommen haben, so müssen Sie diesen Flächenzugang anmelden. Da unser Mitgliedsbeitrag für Teilnehmer am FUL-Programm abhängig von der bewirtschafteten Fläche ist, müssen die gemeldeten Flächen mit den tatsächlichen Flächen übereinstimmen. Grobe Verstöße gegen diese Mitteilungspflicht (durch die Kontrollordnung der AGIO bestimmt) können den Ausschluss aus dem IP mit den entsprechenden Konsequenzen für FUL-Teilnehmer bedeuten.
Wir teilen Ihnen gerne mit, welche Flächen Sie bei uns gemeldet haben. Bitte rufen Sie uns an. Erleichtern Sie bitte unsere Arbeit und teilen sie uns eventuelle Änderungen mit. Danke!

Heftkontrolle 2001

Die Kontrollen der Betriebshefte des Jahres 2001 sind abgeschlossen. Auch in diesem Jahr mussten aus der kontrolliert Integrierten Produktion 5 Betriebe ausgeschlossen werden. Die Gründe im Einzelnen:
· Zwei Erzeuger mussten ausgeschlossen werden und werden zukünftig als passives bzw. korrespondierendes Mitglied geführt, da sie Ihre Betriebshefte nicht abgegeben haben.
· Die Überschreitung der maximalen N-Gaben führte bei einem Erzeuger zum Ausschluss. Hier wurden die Nmin-Analysenwerte bei der Aufdüngung nicht beachtet und durch die Düngung die zulässigen 60 kg N/ha im Kernobst überschritten.
· Ein Betrieb konnte kein Nmin-Analyse vorlegen und wurde ausgeschlossen.
· Ein weiterer Erzeuger führte im Wiederholungsfall entgegen der Richtlinie für den kontrolliert Integrierten Anbau die Stickstoffdüngung Mitte Juli durch und musste daher ausgeschlossen werden.
Öffentlichkeitsarbeit

Auch in diesem Jahr war die AGIO erneut auf der Rheinland-Pfalz Ausstellung im Mainzer Volkspark im Zelt der Landesvertretung präsent. Die Ausstellung fand in dem Zeitraum vom 16.03. – 24.03.2002 statt.


Ermöglicht hat uns diese erneute Teilnahme das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau des Landes Rheinland-Pfalz, dem wir für die Teilnahme und gute Zusammenarbeit sehr dankbar sind. Schwerpunkt dieser gemeinsamen Präsentation war die Information über die Kampagne „5 am Tag“. Darin eingebettet informierte die AGIO über den kontrolliert Integrierten Anbau von Obst und die Sortenvielfalt im heimischen, regionalen Obstanbau.
Unterstützt wurde diese Veranstaltung auch durch die VOG Ingelheim, die dem Ministerium und der AGIO ein Sortiment an Äpfeln für die Besucher zur Verfügung stellte.
Auch Sie können die Kampagne „5 am Tag“ nutzen. Die AGIO stellt Ihnen Werbematerial in Form von Faltblättern für Kinder und für Erwachsene zur Verfügung. Für die Bestellung dieser Faltblätter nutzen Sie bitte unsere Bestellliste.

Nebenwirkungen Von PSM: „zwangsläufig auftretende Zusatzwirkungen“

Nach dem Pflanzenschutzgesetz ist es den Zulassungsinhabern möglich auch nach Inkrafttreten der Inidikationszulassung auf Nebenwirkungen gegen andere Schadorganismen hinzuweisen. Diese „zwangsläufig auftretenden Zusatzwirkungen“ sind im kontrolliert Integrierten Anbau nutzbar und sind zum Teil in den Empfehlungen Pflanzenschutz und Blattdüngung im Obstbau aufgeführt. Zusätzlich sind in der nachfolgenden Liste wichtige ausgewählte, relevante Zusatzwirkungen aufgeführt.
Bsp.: Pirimor Granulat ist ausgewiesen für die Bekämpfung der Blattläuse im Kernobst, allerdings nicht für die Bekämpfung der Blutlaus. Hier kann die „zwangsläufig auftretende Zusatzwirkung“ genutzt werden und Pirimor Granulat gezielt für die Bekämpfung der Blutlaus eingesetzt werden. Der Einsatz von Pirimor Granulat ist dann ordnungsgemäß im Betriebsheft der AGIO zu dokumentieren.


„Zwangsläufig auftretende Zusatzwirkungen“
Zusatzwirkung
auf Erreger
durch
Präparat
ausgewiesen gegen
Indikation
Einsatz in
Kultur
Kernobst / Schädlinge
ZikadenConfidorBlutlaus, BlattlausApfel
BlattläuseConfidorMehlige BlattlausApfel
San-Jose SchildlausInsegarApfelwickler, ApfelschalenwicklerApfel / Birne
MiniermottenInsegarApfelwickler, ApfelschalenwicklerApfel / Birne
BirnblattsaugerInsegarApfelschalenwicklerBirne
RostmilbenKiron
Masai
SpinnmilbenApfel / Birnen
SägewespeME 605ApfelfruchtstecherApfel
BlattläuseMetasystoxApfelsägewespeApfel
FrostspannerMimicApfelwickler, ApfelschalenwicklerApfel / Birne
EulenraupenMimicApfelwickler, ApfelschalenwicklerApfel / Birne
BirnenpockenmilbeNetzschwefelSchorfBirne
RostmilbeNetzschwefelSchorfApfel / Birne
Spinnmilben / RostmilbenMitacBirnblattsaugerBirne
BlutlausPirimorBlattlausApfel
Kernobst / Krankheiten
Pseudomonas BakterienbrandCuprozin WPKrebsBirne
MehltauDiscus
Stroby
SchorfApfel
Kelch- / KernhausfäuleEuparen M WGSchorfApfel / Birne
MehltauNetzschwefelSchorfApfel / Birne
Steinobst / Schädlinge
ZwetschenschildlausInsegarPflaumenwicklerPflaume / Zwetsche
Saugende und beißende InsektenDanadim Dimethoat 40
Adimethoat 40 EC
KirschfruchtfliegeSüßkirsche
Beißende InsektenPyrethrum-PräparateFrostspannerSüßkirsche / Zwetsche
Steinobst / Krankheiten
SprühfleckenkrankheitBaycorMonilia-SpitzendürreKirsche
Holz- und RindenkrankheitenFunguran, Cuprozin WPValsaSteinobst
BlattbräuneSysthane 6W / 20WMonilia-SpitzendürreKirsche


Abdriftminderung im Obstbau

Umfangreiche Abdriftmessungen zeigen, dass grobtropfig zerstäubende Düsen den Austrag von Pflanzenschutzmitteln aus der Behandlungsfläche erheblich verringern. Inzwischen sind zahlreiche solcher Düsen auf Grund der Aktivitäten der Landesanstalt für Pflanzenbau und Pflanzenschutz, Mainz in das BBA-Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ eingetragen und bieten Möglichkeiten, Pflanzenschutzmittel mit reduzierten Abständen zu Gewässern oder zu schützenswerten Saumstrukturen auszubringen.
Für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln bzw. bei der Erweiterung bestehender Zulassungen (Genehmigungen § 18a und b) wäre es sehr hilfreich, wenn eine hoher Anteil von Sprühgeräten mit abdriftarmen Düsen ausgerüstet wäre. Deshalb sollten die Obstbaubetriebe ihre Geräte umrüsten – unabhängig ob ein gesetzlicher Zwang besteht oder nicht. Gelegenheit hierzu besteht bei der Gerätekontrolle, nachdem die Werkstatt-Monteure in Rheinland-Pfalz im Februar 2002 in der Landesanstalt geschult wurden und nun das notwendige know how besitzen
Die biologische Wirksamkeit von grobtropfiger Zerstäubung ist bei Wasseraufwandmengen ab 150 l/m u. ha zumindest gleich gut wie die bei herkömmlicher Ausbringtechnik. In 11 Versuchen konnten mit grobtropfiger Applikation im Durchschnitt sogar mehr Belag auf den Blättern erzeugt werden, als mit feintropfiger Behandlung. Der Belag wurde in üblicherweise schwer erreichbaren Baumzonen, wie z.B. im Stammbereich, besonders stark verbessert.




Injektor- oder Antidriftdüsen

Die sogenannten Injektordüsen sind relativ lang gebaute Düsen, die über eine Bohrung Luft in die Spritzflüssigkeit einmischen und dabei den Feintropfenanteil stark reduzieren. Auf Grund ihrer Bauart und Funktionsweise können sie im gleichen Druckbereich (5-10 bar) betrieben werden, wie die bisher üblichen Hohlkegeldüsen (Albuz ATR, Conjet TXA(B), Lechler TR). Bei manchen Sprühgeräten mit Doppel- oder Dreifachdüsenstöcken können die recht langen Düsen nicht geschwenkt werden, weil sie dabei z.B. an Schutzgitter anstoßen.

Antidriftdüsen sind von ihren Abmessungen her den Albuz ATR Düsen vergleichbar. Bei diesem Düsentyp wird aber das Tropfenspektrum mit zunehmendem Druck schnell feiner, so dass sie dann nicht mehr als abdriftarm eingestuft werden können. Diese Düsen sollten – in Abhängigkeit vom Düsenkaliber – deutlich unter 5 bar eingesetzt werden. Vor einer Umrüstung auf diese kurz gebauten Zerstäuber muss daher unbedingt geprüft werden, ob der Druckregler im niedrigen Arbeitsbereich auch exakt genug arbeitet. Da Sprühgeräte bisher in der Regel oberhalb von 5 bar betrieben werden, lässt sich bei manchen Fabrikaten der Spritzdruck erst im höheren Bereich reproduzierbar einstellen.
Flachstrahl besser als Hohlkegel

Beide empfohlenen Düsentypen sollten nicht mehr das Verteilungsbild einer Hohlkegeldüse aufweisen, sondern das fächerförmige von Flachstrahldüsen und einen Spritzwinkel von 80° (bzw.90°) besitzen. Größere Tropfen lassen sich wegen ihrer größeren Masse besser beschleunigen als kleine. Würden die schwereren Tropfen von Hohlkegeldüsen versprüht, die einen kreisrunden Spritzwinkel von 80 ° aufweisen, so würde ein Teil davon während der Vorwärtsfahrt nicht von der Gebläseluft erfasst werden und vor Erreichen der Laubwand zu Boden fallen. Kleinere Tropfen folgen früher dem Luftstrom, so dass mit den bisherigen feintropfigen Düsentypen das beschriebene Problem nicht bestand.
Der fächerförmige Sprühstrahl von Flachstrahldüsen lässt sich dem schmalen Luftspalt des Gebläses besser anpassen, so dass auch die schwereren Tropfen frühzeitig vom Luftstrom erfasst und zur Laubwand bzw. in die Krone transportiert werden.


Umrüstung auf abdriftarme Düsen im Obstbau
(kursiv = nicht im Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte eingetragen)
bisherige
Düsen
Ausstoß bei 10 bar
Vergleichbare Injektordüsen
-- Größe -- (Druck)
Vergleichbare Antidriftdüsen (Druck)
Albuz ATR lila
0,5 l/min
---
---
Albuz ATR braun
0,66 l/min
---
DG 80 02 (2 bar)
Albuz ATR gelb
1,02 l/min
TD, ID, AVI -- 015 -- (9 bar)
DG 80 03 (2,3 bar)
Albuz ATR orange
1,34 l/min
TD, ID, AVI -- 02 -- (8,5 bar)
DG 80 03 (4 bar)
DG 80 04 (2,2 bar)
Albuz ATR rot
1,91 l/min
TD, ID, AVI -- 025 -- (11 bar)
TD, ID, AVI -- 03 -- (7,6 bar)
DG 80 04 (4,5 bar)
DG 80 05 (3 bar)
Albuz ATR grün
2,44 l/min
TD, ID, AVI -- 03 -- (12,5 bar)
TD, ID, AVI -- 04 -- (7 bar)
DG 80 04 (7 bar)
DG 80 05 (5 bar)
Albuz ATR blau
3,37 l/min
TD, ID, AVI -- 04 -- (13,5 bar)
DG 80 05 (8,5 bar)
Empfehlung: Mindestens 150 l Wasser je m Kronenhöhe u. ha
Die angegebenen Ausstoßmengen sind Tabellenwerte und können – je nach Sprühgerät – von dem tatsächlichen Ausstoß abweichen. Nach dem Umrüsten muß das Gerät ausgelitert werden!! Quelle: H. Knewitz (LPP)