Susanne Auhl von der Arbeitsgemeinschaft Integrierter Obstanbau Rheinland Pfalz im Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) ist für einen Beraterring tätig. Ihre Klientel sind Landwirte, die kontrollierten integrierten Anbau betreiben und auf freiwilliger Basis in einem Bündnis für aktiven Verbraucherschutz mitarbeiten. Derzeit sind dies 146 Betriebe, die etwas mehr als 40 Prozent der rheinland-pfälzischen Obstanbaufläche bearbeiten. Sie werden mit Rundbriefen versorgt und erhalten Beratung vor Ort. Die Lagerung von Pflanzenschutzmitteln ist dabei ein wichtiger Punkt. Um den Verbraucherschutz durchgängig zu gestalten, müssen Fruchthandel und Lebensmitteleinzelhandel bei der QS-Systematik mitspielen. Der Zornheimer Obsthof von Thomas und Gabriele Zimmermann ist einer von derzeit 146 Betrieben in Rheinland-Pfalz, die sich verpflichten, die Kriterien für Qualität und Sicherheit ihrer Lebensmittel einzuhalten. Foto: hbz/Michael Bahr | ![]() |
![]() Qualitätskriterien: | ![]() |
![]() Produktion: Verzicht auf Klärschlammanwendung, Nachweis betriebliches Hygienemanagement, Probenrückstandsuntersuchungen, Verpflichtung zu Fortbildung und Beratung | ![]() Fruchthandel: Temperaturvorgaben bei Lagerung nachweisen, Probenziehung für Rückstandsmonitoring Lebensmitteleinzelhandel: Hygienekonzept, Einhaltung der Kühlkette, Erfüllung von Hygienestandards, Rückstandsmonitoring |
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