Rundschreiben 5/2003
Neuzulassungen: Insegar und Steward
Genehmigung: Vertimec
Insegar hat am 02.06.03 eine Zulassung nach §15 PflSchG erhalten. Die Zulassung ist beschränkt auf folgende Indikationen: Schalenwickler in Kernobst und Pflaumenwickler in Steinobst. Für die Indikation Apfelwickler in Kernobst wurde keine Zulassung erteilt, die zwangsläufig eintretende Zusatzwirkung gegen den Apfelwickler darf allerdings genutzt werden und kann entsprechend im Betriebsheft dokumentiert werden. Maximal dürfen 2 Anwendungen im Abstand von 10-14 Tagen durchgeführt werden. Die Aufwandmenge beträgt 0,2 kg/m Kh*ha. Die Wartezeit beträgt in Kernobst 35 Tage und in Zwetschen 28 Tage. Insegar ist mit den Auflagen NT110 und NW607 versehen. Bei weiteren Fragen bitte die Beratung kontaktieren.
Seit dem 06.03.2003 ist Steward auch im Kernobst zugelassen. Steward ist zugelassen zur Bekämpfung von schädigenden Raupen (Lepidopteren) und Zikaden, im Einzelnen für folgende Indikationen: Kleiner Frostspanner, Fruchtschalenwickler (max. 3 Anwendung), Apfelwickler und Wicklerarten allgemein (max. 4 Anwendung) und freifressende Schmetterlingsraupen (max. 1 Anwendung). Die Aufwandmenge beträgt 85 g/m Kh*ha mit 7 Tagen Wartezeit. Zu beachten sind die Abstandsauflagen NW605, NW606 und NT106.
Vertimec hat eine Genehmigung nach §11/2 PflSchG erhalten. Die Genehmigung des Inverkehrbringen ist ausschließlich auf die Anwendung gegen Spinnmilben in Kernobst und Birnenblattsauger in Birnen beschränkt. Die Genehmigung wird ab dem 19.06.2003 für 120 Tage erteilt. Vertimec darf in Kernobst zur Bekämpfung der Spinnmilben maximal einmal eingesetzt werden, die Wartezeit beträgt 28 Tage. Der Anwendungszeitpunkt ist nach der Blüte und nach Befallsbeginn. In Birnen zur Bekämpfung des Birnenblattsaugers erhöht sich die maximale Anzahl der Anwendungen auf 2 Behandlungen. Die Aufwandmenge beträgt 0,375 l/m Kh*ha mit 28 Tagen Wartezeit. Die Abstandsauflagen NW607 undNT106 sind zu beachten. Vertimec ist im IP in Rheinland-Pfalz einsetzbar und wird im Jahr 2004 in die IP-Mittelliste mit aufgenommen.
Beachten Sie bitte die gesonderten Auflagen zu den Genehmigungen bzw. Zulassungen, insbesondere die Auflagen NW und NT, die einen abdriftreduzierten Einsatz verlangen.
Verlustmindernde Technik
Terrestrische Abstandsauflage NT110: Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, welches mindestens in die Abdriftminderungsklasse 99 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.
NW607: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer -, muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern zu beachten, dieser beträgt in Rheinland-Pfalz 1m. Reduzierte Abstände: 90 % 20 m, 99 % *
Welche Technik erfüllt diese Anforderungen? (Verzeichnis verlustmindernde Geräte, Stand 06/03):
Ø Abdriftminderung von 50%
Als Anhängesprühgerät sind John Deere 310 und 315 mit eingeschaltetem Target Spray eingetragen (bis 3 m Arbeitshöhe).
Alle Sprühgeräte erreichen 50% Abdriftminderung wenn 5 Reihen nach außen wirkungslos gemacht werden und folgende Düsen verwendet werden:
- Injektordüsen TD 80 02; AVI 80 015, 02, 03; ID 90 015, 02, 025, 03
- Antidriftdüsen DG 80 02, 03 (4 bar), 04, 05 (2-15 bar); AD 90 02, 03 (4 bar), 04 (2-20 bar).
- Sprühgeräte mit Axialgebläse bei maximaler Luftleistung von 30.000 m3/h werden mit Verwendung folgender Düsen mit 50 % eingestuft: TD 80 02 Keramik (4,5 bar), ID 015 C (3 bar), 02 C, 025 C, 03 C (4,5 bar); AVI 80 015 (3 bar, 80 02, 80 03 (4,5 bar).
Hagelnetze mit allen Düsen werden mit einer Verlustminderung von 50 % anerkannt.
Ø Abdriftminderung von 75%
Alle Sprühgeräte mit Axialgebläse und einer maximalen Luftleistung von 30.000 m3/h und bei einer Begrenzung der Luftleistung auf 20.000 m3/h bei den äußersten 5 Reihen werden mit 75 % eingestuft, sofern folgende Düsen verwendet werden: TD 80 02 (4,5 bar), AVI 80 015 (4,5 bar) und ID (C) 90 015 (3 bar), 02, 025, 03 (4,5 bar)
Des Weiteren sind folgende Geräte bei der Verwendung der Düsen TD 80 02, AVI 80 015, 02, 03, ID (C) 90 015, 02, 025, 03, DG (VS) 80 02, 03 (4 bar), 04, 05 (anerkannt 2 – 15 bar), AD (C) 90 02, 03 (4 bar), 04 (anerkannt 2 – 20 bar) mit 75 % eingestuft:
· Wanner Axialgebläse mit SZA 32 u. SZA 28 Gebläse (Querstromeffekt; Typ NA, SZA und DA), Gebläse mindestens 3 Reihen nach außen wirkungslos machen.
· Holder Sprühgeräte mit OVS 50 und OVS 60 Gebläse (Version ab Bauj. 2002; eingebaute Luftleitbleche), Gebläse mindestens 3 Reihen nach außen wirkungslos machen.
· Holder Tangential Querstromgebläse (QU 13, QU 14, QU 15, QU 16, QU 20, QU 21), Gebläse mindestens 3 Reihen nach außen wirkungslos machen.
· Holder Tangential Querstromgebläse (QU 14, QU 15; hydraulischer Antrieb), Gebläse mindestens 3 Reihen beidseitig auf Stufe 5 begrenzen.
· Holder Tangential Querstromgebläse (QU 16; hydraulischer Antrieb), in den ersten 3 Reihen Luftunterstützung nach außen auf Stufe 4 u. nach innen auf Stufe 8 begrenzen.
· Weber Tangential Querstromgebläse (QU 15) Düsen müssen vor Gebläseauslass montiert sein; Gebläse mindestens 3 Reihen auf Stufe 5 begrenzen.
· Weber Tangential Querstromgebläse (QU 15 H, QU 16 H), Düsen müssen vor Gebläseauslass montiert sein; Gebläse mind. 3 Reihen nach innen auf Stufe 8 und nach außen auf Stufe 4 begrenzen oder 3 Reihen die nach außen gerichtete Luft abschalten.
· Vicar Turbine 460 mit TD 80 02, AVI 80 015, 02, 03, ID (C) 90 015, 02, 025, 03, DG (VS) 80 04, 05, AD (C) 90 04, Gebläse mindestens 3 Reihen nach außen wirkungslos machen.
· John Deere 310 und 315 (max. 3 m Arbeitshöhe) mit DG (VS) 80 02, 80 03 (4 bar), 80 04, 80 05 (anerkannt 2 – 15 bar); AD (C) 90-02, 90-03 (4 bar), 90-04 (anerkannt 2 – 20 bar) - ohne weitere Verwendungsbestimmung
Hagelnetze in Kombination mit abdriftarmen Düsen werden mit einer Verlustminderung von 75 % anerkannt.
Ø Abdriftminderung von 90%
Folgende Geräte sind bei der Verwendung der Düsen TD 90 02, AVI 80 015, 02, 03, ID (C) 90 015, 02, 025, 03, DG (VS) 80 02, 03 (4 bar), 04, 05 (anerkannt 2 – 15 bar), AD (C) 90 02, 03 (4 bar), 04 (anerkannt 2 – 20 bar) mit 90 % Abdriftminderung eingestuft
· Holder Tangential Querstromgebläse (QU 13, QU 14, QU 15, QU 16, QU 20, QU 21), Gebläse mindestens 5 Reihen nach außen wirkungslos machen.
· Holder Tangential Querstromgebläse (QU 16), Gebläse mindestens 5 Reihen nach außen auf Stufe 4 und nach innen auf Stufe 8 begrenzen.
· Holder Tangential Querstromgebläse (QU 14, QU 15; hydraulischer Antrieb), Gebläse mindestens 5 Reihen beidseitig auf Stufe 5 begrenzen.
· Weber Tangential Querstromgebläse (QU 15 H u. Qu16 H), Düsen müssen vor Gebläseauslass montiert sein, Gebläse mind. 5 Reihen nach innen auf Stufe 8 u. nach außen auf Stufe 4 begrenzen oder Gebläse 5 Reihen nach außen wirkungslos machen.
· Weber Tangential Querstromgebläse (QU 15 H), Düsen müssen vor Gebläseauslass montiert sein, Gebläse mindestens 5 Reihen beidseitig auf Stufe 5 begrenzen.
· Wanner Axialgebläse mit Querstromeffekt (Typ NA, SZA und DA), Gebläse mindestens 5 Reihen nach außen wirkungslos machen.
· Holder Sprühgeräte mit OVS 50 und OVS 60, Gebläse mit eingebauten Luftleitblechen (ab Bauj. 2002), Gebläse mindestens 5 Reihen nach außen wirkungslos machen.
· Vicar Turbine 460 mit TD 80 02, AVI 80 015, 02, 03, ID (C) 90 015, 02, 025, 03, DG (VS) 80 04, 05, AD (C) 90 04, Gebläse mindestens 5 Reihen nach außen wirkungslos machen.
· Sprühgeräte mit Kollektor-Recycling-Einrichtung WKR (keine Düsen vorgeschrieben), Kulturhöhe max. 2,20 m, Reihenweite 2,20 m.
· Tunnelgeräte der Firma Lipco (Joco).
Ø Abdriftminderung von 99%
· Tunnelgeräte der Firma Lipco (Joco) mit AVI 80 015, 02 (5 bar), 03; ID (C) 90 015 (5 bar), 02, 025, 03, AD (C) 90 02, 03 (3 bar), 04 (4 bar), DG (VS) 80 02, 03 (3 bar), 04 (4 bar), 05 (anerkannt 2 – 15 bar).
Qualitätssicherungssystem – Obst und Gemüse im QS-System
Am 21.05.2003 hat die Arbeitsgruppe Obst und Gemüse mit der Erarbeitung eines Leitfadens für das Gesamtsystem QS – Obst und Gemüse begonnen. In diesem systemübergreifenden Leitfaden fließen die Anforderungen des QSS für den Obstbau auf Erzeugerebene mit ein, und sind Bestandteil der Diskussion um die Inhalte des Leitfadens.
Diese Arbeitsgruppe ist besetzt mit Vertretern des Bundesausschusses Obst und Gemüse (BOG), der Bundesvereinigung der Erzeugerorganisationen Obst und Gemüse e.V. (BVEO), des Bundesverbandes Deutscher Fruchthandelsunternehmen e.V. (BVF), des Deutschen Fruchthandelsverbandes e.V. (DFHV) und für den Lebensmitteleinzelhandel mit Vertretern der Handelsvereinigung für Marktwirtschaft (HfM) aus den Häusern Tengelmann, Rewe und Edeka. Ein Vertreter der CMA nimmt in beratender Funktion an den Arbeitsgruppensitzungen teil.
Nach offizieller Aussage der QS-GmbH soll der Leitfaden bis Ende des Jahres 2003 verabschiedet sein. Für die Saison 2004 kann dann mit der Einführung von QS-Ware für den Bereich Obst und Gemüse gerechnet werden.
Bereits im zweiten Jahr wird das Qualitätssicherungssystem in Rheinland-Pfalz umgesetzt. Die Erfahrungen des letzten Jahres waren positiv, betreffend dem Engagement der Betriebe und der Kooperation der beteiligten Partner ACG, AGIO, Bolap, Lufa und der VOG in Ingelheim bzw. Weisenheim. Die AGIO hat nun bereits einen Antrag an die QS-GmbH gerichtet, um mit der Funktion des Bündelers für die rheinland-pfälzischen Betriebe beauftragt zu werden, in der Hoffnung einen reibungslosen Übergang in das offizielle System im Jahr 2004 gewährleisten zu können.
AGIO Sprechstunde bei der VOG Ingelheim
Jeden 2. Montag wird die AGIO bis auf Weiteres eine Sprechstunde bei der VOG in Ingelheim anbieten. Der nächste Termin ist der Montag, der 14.07.2003, jeweils von 7:30 bis 11:00 Uhr. Sie erreichen Herrn Griebel an diesen Dienstleistungsvormittagen an der VOG unter folgender Telefonnummer: 06132 434 217.
Die Bürozeiten in Oppenheim (Dienstag und Freitag von 9:00 – 12:00 Uhr) bleiben bestehen. Auch außerhalb der Bürozeiten kann Herr Griebel im Büro erreichbar sein, gegebenenfalls mobil unter folgender Nummer: 0173 / 3163968
TAGIO
Das durch die AGIO in Zusammenarbeit mit der Fa. Dammertz & Krudewig erstellte Computerprogramm TAGIO ist nun EUREP-GAP fähig. Durch die Einbindung der Mittelliste für den deutschen Obstbau (www.mittelliste.de) , eine Entwicklung der SLVA Oppenheim, sind jetzt alle einsetzbaren Pflanzenschutzmittel in das Programm integriert. Durch die Menüauswahl ist es daher noch komfortabler möglich einzelne Präparate oder Kombinationen von Präparaten zu buchen, siehe Abbildung 1.

Abb. 1: Auswahlmaske der einsetzbaren PSM in TAGIO
Im Ausdruck zu dem Betriebsheft bzw. Infokarte der Parzelle werden die durchgeführten Maßnahmen ausgedruckt, dabei werden nicht nur die eingesetzten Präparatnamen aufgeführt, sondern die in ihrer Menge eingesetzten Wirkstoffe, siehe Abb. 2. Dieser Beleg ist auch als Nachweis gegenüber den Händlern nutzbar, da alle Informationen zu der Produktion anhand dieser Infokarte ersichtlich sind.

Abb. 2: Ausdruck Infokarte der Parzelle mit eingetragenen (Zugang) Wirkstoffe.
TAGIO wird seit Beginn des Jahres vertrieben. Bestellungen zum Preis von 300.-€ sind jederzeit über die AGIO Geschäftsstelle möglich, für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Erntezeit - Verkaufszeit: Stellwand und Werbematerial
Die Stellwand der AGIO kann für Ihre Veranstaltungen gegen eine Leihgebühr von 30.-€ ausgeliehen werden. Da die AGIO in Besitz von zwei identischen Stellwänden ist, können somit mehr Betriebe diese informative Werbewand beispielsweise für Hoffeste u.a. verwenden. Termine im Sommer und Herbst 2003 (auch im September und Oktober) sind noch frei. Ihre Anfragen nehmen wir gerne entgegen.
Für unser umfangreiches Angebot an Werbemitteln nutzen Sie bitte das beiliegende Bestellformular. Die Versendung der Materialien erfolgt über den DPD, Abholung bzw. anderweitige Übergabe ist nach telefonischer Absprache möglich, bitte kontaktieren Sie die Geschäftsstelle.