Folgende Neuerungen zum letzten Jahr sind im Betriebsheft 2005 enthalten:
Nach der letzten Änderung der Pflanzenschutzmittelverordnung unterliegen nahezu alle Pflanzenschutzgeräte der Prüfpflicht. Gemäß der Verordnung sind nur noch diejenigen Geräte von der Prüfpflicht befreit, die von einer Person getragen werden können. Alle anderen Geräte müssen alle zwei Jahre geprüft werden, also auch die Herbizid-spritzgeräte. Alle Spritz- und Sprühgeräte müssen in das Betriebsheft eingetragen werden. Zu notieren ist auch, wie lange die Prüfplakette gültig ist und nicht, wie bisher, das Datum des Spritzen-TÜVs.
Zur Minimierung von Pflanzenschutzmittelrückständen sind die gesetzlich geregelten Wartezeiten einzuhalten. Dies muss für das QS-System dokumentiert werden. Die Tabellen, in die die Pflanzenschutzmaßnahmen einzutragen sind, wurden deshalb um die Spalten Wartezeit und Beginn der Ernte ergänzt. Neu ist auch eine Spalte, in die die Sorten einzutragen sind, falls auf einem Schlag Kulturen bzw. Sorten stehen, die im Hinblick auf die Wartezeit unterschiedlich behandelt werden. Nach Rücksprache mit dem Prüfinstitut ACG sind die Wartezeiten für alle Behandlungen einzutragen.
Die Anforderungen des Qualitätssicherungssystems sind nur von den Betrieben zu erfüllen, die am Qualitätssicherungssystem teilnehmen bzw. teilnehmen werden.
Im Falle einer Teilnahme finden Sie in Kapitel 8 die notwendigen Unterlagen für die erfolgreiche Teilnahme:
§ Gefahrstoffverzeichnis (eine Einstufung der Pflanzenschutzmittel in Bienen-gefährlichkeit und Gefahrstoffkennzeichnung erhalten Sie mit dem nächsten Rundbrief,
analog zu 2004)
§ Nährstoffbilanz
§ Abfallmanagement- und Recyclingsystem
§ Verpächterbestätigung in Bezug auf Klärschlamm
§ Hygienecheckliste
§ Hygieneeinweisung der Mitarbeiter
§ Dokumentation der Hygieneeinweisung der Mitarbeiter
§ Checkliste für den Zukauf von Waren und Dienstleistungen
§ Dokumentation der Temperaturführung bei Lagerung
Zusätzlich ist eine Kopie des Sachkundenachweises des Anwenders von Pflanzen-schutzmitteln vor einer Betriebskontrolle dem Betriebsheft beizulegen.
In Kapitel 9 sind die Liste der Prüfanforderungen für IP und die Checkliste Eigenkontrolle für QS abgelegt. Anhand dieser Listen kann der Betriebsleiter vor der anstehenden Kontrolle selbst prüfen, ob alle Unterlagen vorhanden sind bzw. gewisse Punkte noch zu erfüllen sind. Die Checkliste Eigenkontrolle muss in jedem Jahr ausgefüllt werden. Sie ist unbedingte Voraussetzung für ein erfolgreiches QS-Audit, denn am Anfang der Kontrolle im QS-System steht die Eigenkontrolle des Betriebsleiters. Abschließend sind einige Erläuterungen zu den Anforderungen IP und QS gegeben sowie ein Ablageregister, in das Sie eintragen können, wo sich die jeweiligen Unterlagen befinden.
Für die Teilnehmer am QS-System sind dem Betriebsheft ein Notfallplan und eine Telefonliste beigefügt. Bitte ergänzen Sie die für Sie spezifischen Telefonnummern und hängen Sie Liste und Plan gut sichtbar in Ihrem Betrieb auf. Des Weiteren finden Sie eine weitere Hygienecheckliste, die ausgefüllt ebenfalls im Betrieb aufgehängt werden soll. Dort sind für alle Mitarbeiter die Zuständigkeiten für die Hygiene zu entnehmen.
Wer ein Betriebsheft für die Aufzeichnungen zum Beerenobstanbau benötigt, meldet sich bitte bei der Geschäftsstelle der AGIO.
(1) Begrüßung
Herr Schmitt begrüßte die anwesenden AGIO Mitglieder und die zahlreichen Gäste. Anträge zur Tagesordnung wurden im Vorfeld nicht gestellt.
(2) Bericht des Vorsitzenden
Der Vorstand traf sich im Jahr 2004 zu insgesamt acht Vorstandssitzungen, davon zwei im erweiterten Vorstandskreis. Die letzte Mitgliederversammlung fand, in den rheinhessischen Obstbautag integriert, am 21.01.2004 in Nieder-Olm statt.
Im ersten Halbjahr 2004 erfolgte ein Wechsel auf der Ringberaterstelle. Herr Griebel hat auf eigenen Wunsch die AGIO verlassen. Als Ringberaterin ist seit Mai Frau Auhl tätig.
Im FUL 2000-Programm war im letzten Jahr wieder eine Antragstellung (5-Jahres-Zeitraum) möglich, was 40 Betriebe genutzt haben.
Das QS-System ist in 2004 für den Bereich Obst und Gemüse bundesweit an den Start gegangen. Dabei konnten die Betriebe aus Rheinland-Pfalz von den AGIO-Betrieben profitieren, indem aufgrund von deren Vorleistungen aus dem Pilotprojekt das ganze bei der QPNW gemeldete Bündel im Juli 2004 freigeschaltet werden und somit QS-Ware liefern konnte. Die im Jahr 2004 durchgeführten QS-Kontrollen erreichten zum größten Teil den Standard I. Herr Schmitt dankte ausdrücklich den Märkten für die gute Zusammen-arbeit und die Übernahme der im Zusammenhang mit dem QS-System entstandenen Kosten (z.B. durch die Betriebskontrollen).
Die bereits 2003 begonnene Kooperation von Betrieben aus den Regionen Trier und Luxemburg mit der luxemburger Handelskette Cactus wurde auch im Jahr 2004 erfolgreich weitergeführt.
Was die Öffentlichkeitsarbeit betrifft, so hat die AGIO auf der Landesgartenschau in Trier an zwei Aktionswochen zum Thema “Liebe auf den ersten Biss – Obst aus kontrolliert Integriertem Anbau” teilgenommen.
Gegen Jahresende wurden zum zweiten Mal nach 1999 Daten für das NEPTUN-Programm erhoben. Dieses Programm wurde von der Biologischen Bundesanstalt organisiert und zusammen mit den Pflanzenschutzdiensten der Länder und der Unterstützung der Fachgruppe Obstbau durchgeführt. Von der Fachgruppe Obstbau ergeht ein Dank an die Betriebe der AGIO, die durch ihre rege Teilnahme dieses Projekt mit ermöglicht haben. Über die Auszahlung der Gelder werden die teilnehmenden Betriebe noch informiert.
(3) Kassenbericht der Geschäftsführerin
Frau Auhl stellte zunächst einige Daten zur AGIO vor. Trotz Rückgang der Anzahl der Betriebe, die aktiv am kontrolliert Integrierten Obstanbau teilnehmen, war ein Flächenzuwachs zu verzeichnen. Derzeit bewirtschaften 299 aktive Betriebe eine Obstbaufläche von 3.041 ha, aufgeteilt in 1.691 ha Steinobst und 1.350 ha Kernobst, siehe Abbildungen 1 und 2.
Unter Berücksichtigung der aktiven und der korrespondierenden Mitglieder sind der AGIO 359 Personen bzw. Betriebe zugeordnet.
Abbildung 1: Mitgliederstand der AGIO (Stand 01/2005) Abbildung 2: Flächenstand der AGIO (Stand 01/2005)
Nachfolgend stellte Frau Auhl den Jahresabschluss 2004 dar:
Einnahmen- und Ausgabenrechnung 2004:
Kassenstand am 01.01.2004 | 80.789,18 € |
Einnahmen 2004 | 82.223,41 € |
Ausgaben 2004 | - 74.676,30 € |
Kassenstand am 31.12.2004 | 88.336,29 € |
Geldanlagen (Tagesgeld) | 87.376,67 € |
Girokonto | 958,98 € |
Barkasse | 0,64 € |
Summe | 88.336,29 € |
Mitgliedsbeitrag | 43.998,52 € |
Landeszuschuss | 31.113,21 € |
Werbematerial | 1.613,48 € |
Honorar | 1.413,40 € |
Kapitalertrag | 1.339,80 € |
TAGIO | 1.195,00 € |
Standgeld LGS | 1.550,00 € |
Summe | 82.223,41 € |
Lohnkosten | 59.724,72 € |
Sachkosten | 9.982,57 € |
Reisekosten | 4.969,01 € |
Summe | 74.676,30 € |
(4) Bericht der Kassenprüfer und (5) Entlastung des Vorstandes
Die Kassenprüfer Herr G. Eimer und Herr W. Possé (beide aus Weisenheim am Sand) bescheinigten der AGIO eine sehr ordentliche und detaillierte Kassenführung, die Kassenprüfer beantragten daher die Entlastung von Vorstand und Geschäftsführung. Die Entlastung erfolgte durch die Versammlung einstimmig.
(6) Wahlen der Kassenprüfer für 2004
Nach dem rotierenden System für die Mitgliederversammlungen der AGIO findet die nächste Mitgliederversammlung eingebettet in den rheinisch-nassauischen Obstbautag 2006 statt. Daher war erforderlich, die Kassenprüfer aus der Region Rheinland-Pfalz Nord für die kommende Versammlung zu wählen. Zur Kandidatur stellten sich Herr R. Dhein (Kettig) und Herr J. Nikenich (Mülheim-Kärlich), die Wahl erfolgte durch die Versammlung einstimmig. Die Kandidaten konnten nicht anwesend sein, erklärten aber im Vorfeld, die Wahl anzunehmen.
(7) Beschluss über die Beitragsordnung 2005
Die auf der letzten Mitgliederversammlung beschlossene Beitragsordnung hat sich in 2004 bewährt. Der Grundbetrag je Mitglieder (akitv, passiv, korrespondierend) betrug 45,- €. Jeder Betrieb, der aktiv am kontrolliert Integrierten Anbau teilnimmt, zahlte pro Hektar 8,- €. Im Falle einer Teilnahme am FUL 2000-Programm waren pro Hektar 7,- € zu entrichten. Die Kosten, die aufgrund der Teilnahme am QS-System entstanden, wurden von den angeschlosssenen Märkten übernommen. Die Mitgliederversammlung beschloss einstimmig, diese Beitragsordnung beizubehalten.
Folgende Unterlagen sind beizulegen bzw. über die Eintragung im Betriebsheft zu dokumentieren:
§ Prüfbericht des Sprühgerätes
§ Bodenuntersuchungsergebnisse (Nmin- und Hauptnährstoffuntersuchung)
Bei Rückfragen nehmen Sie bitte Kontakt mit der Geschäftsstelle auf.
· Flächenzugänge bzw. -abgänge – Ihre gemeldeten Flächen können Sie telefonisch abfragen.
· Betriebsdaten (Telefon- , Handy-, Fax-Nummern, E-mail-Adresse, Bankverbindung u.a.)
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