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FISU (Maschinen und Umwelt)
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Einzelbetriebliche Förderung
Förderung für Investitionen in Spezialmaschinen und Umweltinvestitionen (FISU) - ab 22.6.2022 ist die Antragstellung im Rahmen des FISU Programms ausgesetzt!. [Im FISU können seit dem 22.06.2022 keine Anträge mehr gestellt werden !] Der Kauf von neuen Maschinen und Geräten der Außenwirtschaft, die zu einer deutlichen Minderung von Emissionen bei der Ausbringung von Wirtschaftsdüngern oder zu einer deutlichen Minderung der Umweltbelastungen bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln führen, können bis zum 31.12.2022 gefördert werden. Das aktuelle Merkblatt zur FISU-Förderung finden Sie hier!. Und hier finden Sie einen Fragen-Antwortkatalog (FAQ) zum FISU / FÜM Förderfähig sind: 1. Mechanische Unkrautbekämpfung in Weinbau-Steillagen Für den Weinbau in anerkannten rheinlandpfälzischen Steillagen sind Maschinen und Geräte zur mechanischen Unkrautbekämpfung förderfähig, die ohne mechanische Abtastung auskommen. Hierzu zählen Scheiben-, Rollhacken-, Fingerhackensysteme, sowie Kombinationen dieser Gerätetypen zuzüglich einer geeigneten Anbauvorrichtung (Aushebung, Trägerrahmen für Front-/Heckanbau oder Unterflurverschiebung) und Unterstockbürstensysteme mit ggf. erforderlichen Hydraulikaggregaten. 2. Anerkannte Maschinensysteme zur Bewirtschaftung von Steillagenrebflächen anerkannte Direktzugsysteme mit stufenlosem hydrostatischem Antrieb und variable Steillagenmechanisierungssysteme einschließlich Zusatzgeräten zur Bewirtschaftung von Rebflächen in den rheinland-pfälzischen Weinbausteillagen, Drohnen mit Spritzeinrichtungen (Applikationssystem) zur Aufbringung von Pflanzenschutzmitteln im Steillagenweinbau. Diese müssen vom Julius-Kühne- Institut (JKI) anerkannt sein. Folgender Link führt sofort zur Liste der förderfähigen Drohnen: https://www.julius-kuehn.de/media/Institute/AT/PDF_RichtlinienListenPruefbericht e/Drohnen/Liste_Drohnen.pdf 3. Extensive Bodenbewirtschaftungssysteme zur Direktsaat und Strip-Till-Technik (Geräte, bei denen ohne vorherige, ganzflächige Bodenbearbeitung eine Einsaat möglich ist). 4. Techniken zur Digitalisierung in der Landwirtschaft (sofern sie nicht im Investitions- und Zukunftsprogramm IuZ des Bundes förderfähig sind) globale Navigationssatellitensysteme (GNSS) Zusatzgeräten zu vorgenannten GNSS Geräten, geeignete Schnittstellensoftware, mit Geoinformationssystemen kompatible Schlagkarteisoftware für landwirtschaftliche Zugmaschinen oder selbstfahrenden Arbeitsmaschinen. Es ist für die Förderung von globalen Navigationssatellitensystemen (GNSS) einschließlich Zusatzgeräten auf landwirtschaftlichen Zugmaschinen oder selbstfahrenden Arbeitsmaschinen nachzuweisen, dass die erreichbare Genauigkeit dem Verwendungszweck entspricht und die saisonale Wiederholbarkeit ohne Spurdrift gewährleistet wird. 5. Sonstige Umweltinvestitionen Doppelmessermähwerke für landwirtschaftlich Unternehmen sensorgesteuerte Assistenz-Systeme zur Erkennung und zum Schutz von Wildtieren mit Mähwerk oder zur Ergänzung vorhandener Mähwerke. Förderfähige Unternehmen Alle landwirtschaftliche Unternehmen, die nach AFP förderfähig sind. Fördervoraussetzungen Es gelten die gleichen Voraussetzungen wie im AFP , bei der Vorwegbuchführung ist jedoch grundsätzlich nur der letzte Jahresabschluss vorzulegen. Umfang und Höhe der Förderung Die förderungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 5.000 € betragen Die Begrenzung der Zuschüsse auf einen Höchstbetrag wurde aufgehoben. Der Beihilfesatz beträgt bis zu 40 %. Das FISU ist bis zum 31.12.2022 befristet. Weitere Informationen finden Sie in den Förderungsrichtlinien und den Verfahrensunterlagen
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