Barrierefreiheit
schwarz / weiss
Einschalten
Animationen
Ausschalten
Darstellung
Fachportale
Agrarmeteorologie
Agrarumwelt
Bienenkunde
Biodiversitaet
Boden
Digitales-AgrarPortal
DLR-RLP
Düngung
Ernaehrungsberatung
Förderung
FZE
Gartenakademie
Gartenbau
Gemüsebau
GQS
Gruenland-Futterbau
Landentwicklung
LEA
Nachwachsende-Rohstoffe
Obstbau
Oekolandbau
Pflanzenbau
Pflanzenschutz
Sachkunde
Schule
Seniorenernährung
Streuobst
Testportal
Tierhaltung
Vernetzungsstelle
Wasserschutz
Weinbau-Oenologie
Weinmarketing
Zierpflanzenbau
×
Vergrößern oder Verkleinern der Darstellung
Vergrößern:
Strg
und
+
Zum Vergrößern drücken Sie bitte
Strg
und
+
zusammen
Verkleinern:
Strg
und
-
Zum Verkleinern drücken Sie bitte
Strg
und
-
zusammen
Um die Normaleinstellung zu erreichen, drücken Sie bitte
Strg
und
0
.
Alternativ können Sie die mit
+
und
-
beschrifteten Knöpfe im Menü verwenden.
Toggle navigation
Menü
Aktuelles
Überblick
Fluthilfe
Hochwasser FAQ
Coronavirus FAQ
Begasung TRGS 512
Fach- und Sachkunde
Kontakt für Begasungsvorgänge
Rechtliche Grundlagen
Zuständigkeiten für Begasungsvorgänge
Ernährung
Gartenbau
Landentwicklung
Landwirtschaft
Schule
Weinbau
EULLE-Maßnahmen M01
Akkreditierte Laborverfahren
Fachportale
Aus- und Fortbildung
Berufsbildene Schulen Agrarwirtschaft
Kombiniert-Studieren
Fortbildung
Arbeitgeber Landentwicklung
Konditionalität
LEA Agrarförderung
Bodenerosion
Tiergenetische Ressourcen
Ernährung und Garten
Fachzentrum Ernährung
Fachzentrum Ernährung
Ernährungsberatung
Seniorenernährung
Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung
Gartenakademie
GQS Hof-Check
Investitionsförderung
Ländlicher Raum
Akademie ländlicher Raum
Landentwicklung
ELER-EULLE
Mittelrheinkirschen
Pflanze
Agrarumwelt
Biodiversität
Boden
Düngung
Gartenbau
Gemüsebau
Grünland - Futterbau
Nachwachsende Rohstoffe
Obstbau
Ökolandbau
Partnerbetrieb Naturschutz
Pflanzenbau
Pflanzenschutz
Sachkunde - Pflanzenschutz
Streuobst
Wasserschutzberatung
Zierpflanzenbau
Tier
Bienenkunde
Tierhaltung
Wein
Weinbau
Oenologie
Weinmarketing
Staatsweingüter
Domäne Oppenheim
SWG Bad Kreuznach
Lehr- und Versuchsweingut DLR Mosel
SWG Neustadt
Wetter
Dienstleistungszentren
Westerwald-Osteifel
Eifel
Rheinpfalz
Mosel
Rheinhessen-Nahe-Hunsrück
Westpfalz
Termine
nach Datum
nach Schwerpunkt
nach DLR
DLR Eifel
DLR Mosel
DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück
DLR Rheinpfalz
DLR Westerwald-Osteifel
DLR Westpfalz
Weiterbildungsportal RLP
Über uns
SERVICE
Stellenangebote
Adressbuch
Organigramm
Suchanfrage
Folgen Sie uns
Youtube
RSS Feed
Geodienste
----------
Elektronische Kommunikation
Newsletter An- und Abmeldung
Login
DAP-Plattform
Webmail
Schule
IMSY-WEB
Themen für Mitglieder
vmenu1_looooi1.1.1#
vmenu1_ul1.1.1#
©DLR
GQS Termine für Februar 2022
Startseite
Aktuelles
Überblick
GQS Termine für Februar. Landwirtschaft Vor der ersten Düngung Bedarfswertermittlung für alle Kulturen durchführen. Der Excel-N-Düngeplaner vom 7.1.2021 ist noch aktuell Ende Pflugverbot CCW1- und CCW2-Flächen 15.02. Weinbau Vor der ersten Düngung Bedarfswertermittlung für alle Kulturen durchführen. Der Excel-N-Düngeplaner (s.o.) sowie der spezielle Planer für den Weinbau von 2021 sind noch aktuell Cross Compliance 2022 – Schwerpunkt Pflanzenschutz Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung Eine neue Fassung der Pflanzenschutzanwendungs-Verordnung (PflSchAnwV) ist am 8. September 2021 in Kraft getreten. Die Änderungen sind Teil des Aktionsprogramms zum Insektenschutz der Bundesregierung. Es ergeben sich daraus: Neue Verbote und Einschränkungen bei der Anwendung glyphosathaltiger PSM · Verboten ist die Anwendung von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln in Wasserschutzgebieten, Heilquellenschutzgebieten und die Spätanwendung vor der Ernte. · Das Verbot betrifft auch Kern- und Pflegezonen von Biosphärenreservaten. · Das bereits bestehende Verbot der Anwendung von glyphosathaltigen Produkten für Naturschutzgebiete, Nationalparke und gesetzlich geschützte Biotope gilt weiterhin. Zur Anwendung von glyphosathaltigen Produkten gibt es darüber hinaus folgende Einschränkungen: · Eine Anwendung von glyphosathaltigen Produkten auf landwirtschaftlichen Flächen ist nur noch zulässig, wenn andere Maßnahmen (mechanische Bearbeitung, Wahl einer geeigneten Fruchtfolge, eines geeigneten Aussaatzeitpunktes) gemäß den Grundsätzen des Integrierten Pflanzenschutzes nicht geeignet oder zumutbar sind. · Eine Anwendung vor der Aussaat der nächsten Kultur oder nach der Ernte (ausgenommen im Rahmen eines Mulchsaat- und Direktsaatverfahrens) ist nur zulässig zur Bekämpfung von Problemunkräutern oder auf erosionsgefährdeten Flächen. · Bei perennierenden Unkräutern, wie z. B. Ackerkratzdistel, Ackerwinde, Ampfer, Landwasserknöterich oder Quecke, ist die Verwendung von glyphosathaltigen Mitteln auf Teilflächen erlaubt, wenn sie in einem bekämpfungswürdigen Umfang vorkommen; die Anwendung ist auf das notwendige Maß zu beschränken. · Eine flächige Behandlung von Grünland ist nur zulässig zur Erneuerung des Grünlands, wenn aufgrund starker Verunkrautung eine wirtschaftliche Nutzung des Grünlandes sonst nicht möglich wäre, sowie zur Bekämpfung von Unkräutern, die für Weidetiere schädlich sein können, oder auf erosionsgefährdeten Standorten zur Direkteinsaat ohne Bodenbearbeitung. Einschränkungen für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in Gebieten mit Bedeutung für den Naturschutz · In Gebieten mit Bedeutung für den Naturschutz (Naturschutzgebiete, Nationalparke und gesetzlich geschützte Biotope) sowie auf Grünland und im Forst in FFH-Gebieten wird die Anwendung von Herbiziden untersagt. · Zudem wird in diesen Gebieten die Anwendung von bienengefährlichen (Auflagen B1 bis B3) und bestäubergefährlichen (Auflage NN410) Insektiziden untersagt. Verbote und Einschränkungen bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln entlang von Gewässern · Bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln an Gewässern, ausgenommen kleine Gewässer von wasserwirtschaftlicher untergeordneter Bedeutung, gilt ab Böschungsoberkante ein Abstand von 10 Metern. · Bei ganzjährig begrünten Gewässerstreifen ist ein Abstand von 5 Metern einzuhalten. · Eine Bodenbearbeitung darf einmal innerhalb von Fünfjahreszeiträumen durchgeführt werden.
Direkt zu
Bodenordnungsverfahren
Düngeverordnung
eAntrag
EULLE-Maßnahmen M01
Investitionsförderung
Gefährdete Gebiete nach Landesdüngeverordnung
Meldeportal
Reifemessung
Sachkunde
Warndienste / Wetter
Wasserschutzberatung
GeoBox-Infrastruktur
Digitales Agrarportal
Viewer
^
Nach oben
Kontakt
Datenschutz
Erklärung zur Barrierefreiheit
Sitemap
Impressum
Transparenzgesetz
www.mwvlw.rlp.de
Suche wird ausgeführt