Wer wird gefördert?
Gefördert werden Berufsverbände (z.B. Weinbauverbände, Vereinigungen von Weingütern, Branchenverbänden) öffentlichen Stellen (z.B. Gebietsweinwerbungen, Landwirtschaftskammer)
Was wird gefördert?
Informationskampagnen sowie die Teilnahme an Veranstaltungen, Messen und Ausstellungen in Deutschland oder anderen Mitgliedstaaten der EU werden gefördert, sofern sie sich auf folgende Themen beziehen:
- Verantwortungsvoller Weinkonsum und die mit Alkohol verbundenen Gefahren
- Unionsregelungen für geschützte Ursprungsbezeichnungen und geschützte geografische Angaben für Weine aus Rheinland-Pfalz, insbesondere die Bedingungen und Auswirkungen im Zusammenhang mit der besonderen Qualität, dem Ansehen oder anderen Eigenschaften des Weins aufgrund seines besonderen geografischen Umfelds oder Ursprungs; der Ursprung des Weins ist als Teil der Informationsmaßnahmen zu benennen.
Wie wird gefördert?
Gefördert werden 50% der förderfähigen Kosten. Die förderfähige Mindestinvestition je Antrag beträgt 5.000 EUR.
Was sind die Fördervoraussetzungen?
- Der Antragsteller muss sich in Rheinland-Pfalz befinden und über rheinland-pfälzische Weine mit geschütztem Ursprung oder mit geschützter geografischer Angabe informieren
- Die Unterstützung einzelner Vorhaben wird maximal über einen Zeitraum von drei Jahren gewährt
- Ein Finanzierungsplan ist vorzulegen
- Ein Nachweis, dass der Antragsteller über die administrative, finanzielle (Finanzierungsbestätigung) und perationelle Leistungsfähigkeit zur Umsetzung des Vorhabens verfügt ist zu erbringen.
- Auswahl im durchzuführenden Auswahlverfahren
Förderausschlüsse
- Maßnahmen, die im Rahmen anderer Förderinstrumente der Europäischen Union unterstützt werden
- Vorhaben, die auf bestimmte Handelsmarken ausgerichtet sind
- Konsumanregende Maßnahmen
- Unternehmen in Schwierigkeiten i.S.d. Art. 2 Nr. 14 VO (EU) 702/2014
- Insolvenzverfahren
- offenen Rückzahlungsanforderungen der Kommission
Ausführliche Informationen zum GAP-Strategieplan finden Sie hier
Sie haben die Möglichkeit Ihre Antragsunterlagen elektronisch einzureichen. Senden Sie hierzu eine Mail mit dem Scan des unterschriebenen Förderantragsformular an foerderantrag@dlr.rlp.de, bzw. des unterschriebenen Zahlantragsformular an zahlantrag@dlr.rlp.de und beantragen Sie die Freischaltung zur RLP-Box (Cloud) zur direkten Übermittlung der weiteren Antragsunterlagen.
Detaillierte Informationen zu unserem Antragsverfahren finden Sie hier:
Antrag | |
Leitlinien | |
GAP-Kurzbeschreibung | |
Auszug GAP-Auswahlkriterien | |
A
nlagen Datenschutz, Transparenz und Verhaltenskodex | |
Publizitätsvorschriften | |
Ergebnisse der bisherigen Auswahlverfahren können Sie hier einsehen.
Nach Artikel 1 der GAP-SP-VO (2115/2021) ist der Zeitraum des GAP-Strategieplans derzeit bis zum 31.12.2027 festgelegt, somit müssen alle Vorhaben des Sektorprogramms Wein (EGFL) bis zu diesem Datum ausgezahlt sein. Alle Zahlanträge der laufenden Vorhaben, die Gelder für 2027 bewilligt bekommen, müssen bis zum 15.06.2027 bei uns eingegangen sein! |