Bodenauffüllungen |
| 2023 fielen in Rheinland-Pfalz ca. 280.400 t Boden, Steine und Baggergut im Rahmen der Abfallwirtschaft an (aktuelle Landesabfallbilanz). Darüber hinaus wurde im Jahr 2024 durch das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Rheinhessen-Nahe-Hunsrück landesweit die fachgerechte Wiederverwertung von ca. 230.000 m3 Bodenmaterial und Baggergut im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes auf landwirtschftlich- ,weinbaulich und gärtnerisch genutzten Flächen begleitet . Informationen zu den rechtlichen Rahmendbedingungen und zur bodenschonenden Durchführung finden Sie unten (Download) in verschiedenen Merkblättern. Hier finden Sie einen Artikel aus dem Landwirtschaftlichen Wochenblatt zu Bodenauffüllungen und deren praktischer Umsetzung. Bodenauffüllungen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen sind in der Regel genehmigungspflichtig. Der behördliche Vollzug obliegt der Unteren Bauaufsichts- bzw. Naturschutzbehörde. In Rheinland-Pfalz sind dies die Kreisverwaltungen bzw. in kreisfreien Städten die Stadtverwaltungen. Nach Rücksprache mit der jeweils zuständigen Kreisverwaltung können untenstehende Antragsunterlagen genutzt werden (Download). |
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