Die Mitarbeiter des Instituts für Phytomedizin sind landesweit für die Umsetzung gesetzlicher Bundes- und Landesvorgaben im Bereich Pflanzenschutz im Wein- und Gartenbau zuständig. Die Aufgaben umfassen neben der Fachberatung im Bereich Pflanzenschutz auch das Monitoring von Quarantäneschädlingen, die Virusprüfung und Bodenuntersuchung gemäß Rebenpflanzgutverordnung, die amtliche Mittelprüfung sowie die Sachkunde für Sonderkulturen. Die Arbeiten werden in enger Zusammenarbeit und in Abstimmung mit den zuständigen Ministerien und Landsbehörden durchgeführt. Auch die Kooperation und der Austausch mit Verbänden stellen wichtige Grundlagen für die Umsetzung aller gesetzlichen Grundlagen dar.
Programme von EU, Bund und Ländern stellen die Weichen für einen zukunftsorientierten Pflanzenschutz und geben die Richtung für die erforderlichen Forschungsschwerpunkte vor.
Ministerien und Behörden
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau (MWVLW)
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)