Wertschöpfungsketten (WSK)

Stand: 04/28/2023

+++ Eine Antragstellung im Förderprogramm WSK in der Förderperiode GAP-SP 2023-2027 ist nicht möglich. ++


Wer wird gefördert?
  • Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirt. Erzeugnisse die nicht gleichzeitig Erzeuger sind (z.B. Bäcker oder Metzger)


Was wird gefördert?
  • Investitionen zur Verarbeitung/Vermarktung bis zur zweiten Verarbeitungsstufe ab Mindestinvest 20T€


Wie wird gefördert?
  • Gestaffelt nach KMU-Größe und Güte des Erzeugnisses (z.B. konventionell oder bio)
  • Beihilfe 30% bis zu 40% - max. 200.000 Beihilfe (De-Minimis-Obergrenze)


Was sind die Fördervoraussetzungen?
  • Unternehmen darf nicht selbst landw. Erzeuger sein
  • Wirtschaftlichkeit der Maßnahme
  • Einsparung von Ressourcen
  • Einhaltung De-Minimis-Obergrenzen


Förderausschlüsse
  • Grundstücke
  • Wohnbauten
  • Ersatzbeschaffungen
  • PKW
  • Büros
  • Finanzierungskosten
  • Kauf von Lizenzen
  • Aufwand für landw. Erzeugung
  • Absatz auf Einzelhandelsstufe
  • Schlachtstätten soweit > Kleinst-/kleines Unternehmen
  • Ölmühlen
  • Drittlandsware 



ELER EULLE Auswahlverfahren 2023, Wertschöpfungsketten
Förderverfahren
Termine der Auswahlverfahren
für vollständig vorliegende Anträge bis zum
Budget EUR
Ergebnis
(gebundene Mittel)
M 6.4b WKS
17.07.2023
31.05.2023
170.108,00€
M 6.4b WSK
keine weiteren Termine in 2023!

Ergebnisse der bisherigen Auswahlverfahren können Sie hier einsehen.



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