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Krisenbeihilfe Frostschäden im Obst- und Weinbau | ||||||||||||||
Stand: 12/04/2024 | ||||||||||||||
Die Antragstellung der Krisenhilfe Frost hat am 08.01.2025 geendet. Achtung! Änderung der Verwaltungspraxis – einmalige Nachforderung von Unterlagen Aufgrund der Vielzahl der Anträge, die kurz vor dem Stichtag eingegangenen sind und der Häufigkeit von fehlenden Angaben gewähren wir pro Antrag eine einmalige Nachlieferungsfrist von 4 Werktagen. Wenn Sie betroffen sind, werden wir Ihnen ein entsprechendes Schreiben mit Ihrer persönlichen Nachlieferungsfrist und den geforderten Unterlagen zuschicken. Um die Grundsätze der Effizienz der Verwaltung zu wahren und aufgrund der Tatsache, dass es sich um ein einmaliges Massenverfahren handelt, bitten wir alle angeschriebenen Antragssteller zur zügigen Nachlieferung. Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass Mitteilungen / Dokumente, die bis zum Ablauf der Ihnen in Ihrem persönlichen Schreiben genannten Frist, nicht beim Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Mosel vorliegen, nicht mehr berücksichtigt werden können. Sofern die Vervollständigung Ihrer Unterlagen bis zu diesem Zeitpunkt nicht erfolgt ist, führt dies regelmäßig zur Ablehnung des Antrages. Sollten Sie kein Schreiben erhalten, ist ihr Antrag vollständig eingegangen und befindet sich in der inhaltlichen Prüfung. Krisenhilfe Frost in Rheinland-Pfalz Deutschland erhält 46,5 Mio. Euro für die Sicherung der Existenz von Obst- und Weinbaubetrieben. Es werden Betriebe des Obst- und Weinbaus unterstützt deren frostbedingter gesamtbetrieblicher Ertragsrückgang mindestens 30 % gegenüber den Vorjahren beträgt, deren bereinigter Schaden > 7.500 € beträgt und deren Betriebssitz in Rheinland-Pfalz liegt. Zur Entschädigung der durch Frost entstandenen Schäden wird die Berechnung eines betriebsindividuellen beihilfefähigen Betrages notwendig. Dieses Berechnungsverfahren unterscheidet sich zwischen Betrieben,
Detaillierte Informationen und alle Vordrucke zu unserem Antragsverfahren finden Sie hier:
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