Niederlassungsbeihilfe Junglandwirte (NLB) - EL-0501

Stand: 12/04/2024
Wer wird gefördert?
Betriebsleiter, die Junglandwirtin / Junglandwirt / Jungwinzerin oder Jungwinzer sind


Was wird gefördert?
Die Erstniederlassung als Junglandwirtin / Junglandwirt / Jungwinzerin oder Jungwinzer


Wie wird gefördert?
Mit einer Pauschalförderung in Höhe von 45.000 € - auszahlbar in drei Jahrestranchen


Was sind die Fördervoraussetzungen?
  • Junglandwirt/in / Jungwinzerin muss Betriebsleiter/in sein, d.h. eigenverantwortlich und aktiv alle operativen Prozesse langfristig steuern und bei einer Gesellschaft mindestens 51% Anteile einer Gesellschaft inne haben
  • Arbeitsbedarf Antragsteller/in im landw. Unternehmen muss mindestens 2.100 Stunden/Jahr umfassen
  • mehr als 25 % der Umsatzerlöse aus der Landwirtschaft
  • Einhaltung der Mindestgröße nach § 1 Abs. 5 ALG
  • Altersgrenze 40 Jahre
  • es muss ein einschlägiger Berufsabschluss in einem "grünen Beruf" vorliegen (s. Liste lt. Kurzbeschreibung)
  • es muss ein Kleinst- oder Kleinunternehmen im Sinne der KMU-Richtlinien sein (Zahl der Mitarbeiter < 50 und Jahresumsatz oder Bilanzsumme < 10,0 Mio €)
  • die Antragstellung muss innerhalb von 24 Monaten nach der erstmaligen Niederlassung erfolgen (Bestätigung über Versicherungsverlauf SVLFG Alterskasse)
  • bei tierhaltenden Betrieben gilt die Obergrenze von 2 GVE/ha
  • Betriebssitz muss sich in Rheinland-Pfalz befinden
  • Vorlage eines Geschäftsplanes für die nächsten 5 Jahre
  • Auswahl im durchzuführenden Auswahlverfahren

Bitte informieren Sie die Kreisverwaltung zeitnah über Änderungen Ihrer Unternehmensdaten!


Förderausschlüsse
  • Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand von mehr 25%
  • Unternehmen in Schwierigkeiten i.S.d. Art. 2 Nr. 14 VO (EU) 702/2014
  • Unternehmen im Insolvenzverfahren
  • Unternehmen mit offenen Rückzahlungsanforderungen
  • Personen, die die Prosperitätsgrenze von 200.000 € überschreiten


Möchten Sie nähere Informationen und Unterstützung für eine Antragstellung erhalten?
Dazu empfehlen wir Ihnen, sich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Förderberatung der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz zu wenden.

Sie haben die Möglichkeit Ihre Antragsunterlagen elektronisch einzureichen. Senden Sie hierzu eine Mail mit dem Scan des unterschriebenen Förderantragsformular an foerderantrag@dlr.rlp.de und beantragen Sie die Freischaltung zur RLP-Box (Cloud) zur direkten Übermittlung der weiteren Antragsunterlagen.

Detaillierte Informationen und alle Vordrucke zu unserem Antragsverfahren finden Sie hier:

Antrag
Anlage zum Antrag
Häufig gestellte Fragen
Sanktionskatalog
Kurzbeschreibung
Auswahlkriterien
Publizitätsvorschriften
Bericht zum Nachweis der Meilensteine


Ausführliche Informationen zum GAP-Strategieplan finden Sie hier

Auswahlverfahren 2023, Niederlassungsbeihilfe Junglandwirte
Förderverfahren
Termine der Auswahlverfahren
für vollständig vorliegende Anträge bis zum
Budget EUR
Budget Rest EUR
Ergebnis
GAP-SP EL-0501
03.11.2023
01.08.2023
1.755.000 €
0 €
Ergebnis Auswahllauf NLB 03.11.2023.pdfErgebnis Auswahllauf NLB 03.11.2023.pdf
GAP-SP EL-0501
15.07.2024
31.03.2024
2.565.000 €
1.305.000 €
GAP-SP EL-0501
02.12.2024
01.09.2024
1.000.000 €
595.000 €
Auswahllauf_Oeffentlich_NLB_20241202.PDFAuswahllauf_Oeffentlich_NLB_20241202.PDF
GAP-SP EL-0501
01.06.2025
01.03.2025
GAP-SP EL-0501
01.12.2025
01.09.2025

Ergebnisse der bisherigen Auswahlverfahren können Sie hier einsehen.


Nach Artikel 1 der GAP-SP-VO (2115/2021) ist der Zeitraum des GAP-Strategieplans derzeit bis zum 31.12.2027 festgelegt. In Artikel 86 Absatz 4 ist abweichend geregelt, dass Vorhaben in der Niederlassungsbeihilfe (ELER) bis zum 31.12.2029 ausgezahlt sein müssen. Alle Zahlanträge der laufenden Vorhaben, die Gelder für 2029 bewilligt bekommen, müssen bis zum 15.06.2029 bei uns eingegangen sein.



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