Dienstleistungszentren Ländlicher Raum Rheinland-Pfalz | |||||||||
Nutzungsbedingungen der Webangebote der Dienstleistungszentren Ländlicher Raum Rheinland-Pfalz § 1 Geltungsbereich der Nutzungsbedingungen (1) Die Dienstleistungszentren Ländlicher Raum Rheinland-Pfalz (nachfolgend „DLR RLP“) stellen über ihre Webseite und mobile App (zusammen „Webangebote“) sowie über telefonische Verbindungen (SMS) verschiedene Dienste zur kostenfreien Nutzung zur Verfügung. Bei den kostenfreien Diensten handelt es sich insbesondere um Wetter- und Geodaten, die für Landwirte relevant sein können. Hiermit möchten die DLR RLP die regionalen Landwirte unterstützen. (2) Vertragspartner ist das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Rheinhessen-Nahe-Hunsrück, Rüdesheimer Str. 60-68, 55545 Bad Kreuznach (nachfolgend „DLR R-N-H“). (3) Diese Nutzungsbedingungen gelten für die kostenfreien Dienste der DLR RLP und umfassen sowohl die Dienste über Webangebote, die telefonischen Dienste als auch auf sonstigem Wege zum Download angebotene oder anderweitig bereitgestellten Dienste. (4) Diese Nutzungsbedingungen gelten sowohl für private als auch für gewerbliche Endnutzer (nachfolgend „Nutzer“), die die Angebote der DLR RLP in Anspruch nehmen. § 2 Vertragsschluss, Registrierung (1) Ein Vertrag, der diese Nutzungsbedingungen zum Inhalt hat, kommt zustande, wenn der Nutzer das Webangebot der DLR RLP verwendet und sodann die Dienste des DLR R-N-H in Anspruch nimmt. (2) Für die Verwendung einiger Dienste ist gegebenenfalls eine zusätzliche Registrierung erforderlich. Für die Inanspruchnahme der telefonischen Leistungen muss der Nutzer seine Telefonnummer bei den DLR RLP registrieren. Die Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen erfolgt in diesem Fall bei der jeweiligen Registrierung. (3) Bei jedweder Kommunikation des Nutzers mit anderen Nutzern entstehen etwaige Vertragsbeziehungen ausschließlich zwischen den beteiligten Nutzern. Das DLR R-N-H ist weder Stellvertreter noch wird es selbst Vertragspartner. § 3 Nutzung der Dienste (1) Der Nutzer kann die Dienste kostenfrei im jeweils zur Verfügung gestellten Umfang verwenden. Beschränkungen und technische Einschränkungen ergeben sich gegebenenfalls aus den Angaben im Webangebot der DLR RLP. (2) Das DLR R-N-H kann den Umfang der Dienste jederzeit ändern oder Dienste ganz oder teilweise einstellen. Über diese Nutzungsbedingungen entsteht kein Anspruch auf Bereitstellung der Dienste. (3) Das DLR R-N-H bemüht sich die Dienste 24 Stunden, 7 Tage pro Woche bereitzustellen, ist jedoch nicht dazu verpflichtet. Es besteht kein Anspruch des Nutzers auf lückenlose Bereitstellung der Dienste. § 4 Nutzungsrechte Das DLR R-N-H räumt dem Nutzer ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht zur bestimmungsgemäßen Nutzung der Dienste und enthaltenen Daten ein, soweit diese urheberrechtlich schutzfähig sind. Eine teilweise oder vollständige Übertragung der Rechte auf Dritte ist nur mit der vorherigen Einwilligung des DLR R-N-H zulässig. Die bereitgestellten Daten stehen unter der Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0). Bei der Nutzung entsprechend gekennzeichneter Dienste wird der Nutzer die Datenlizenz Deutschland beachten. Somit ist der Nutzer verpflichtet, bei jeder öffentlichen Wiedergabe, Verbreitung oder Präsentation der Daten sowie bei jeder Veröffentlichung oder Verwertung einer Bearbeitung oder Umgestaltung einen deutlich sichtbaren Quellenvermerk anzubringen, der wie folgt auszugestalten ist: © Dienstleistungszentren Ländlicher Raum <Jahr des Datenbezugs> Sofern beim jeweiligen Angebot angegeben, beinhalten die Dienste bearbeitete Geobasisdaten der Vermessungs- und Katasterverwaltung Rheinland-Pfalz (www.lvermgeo.rlp.de). Diese Daten stehen unter der Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0). Bei der Nutzung entsprechend gekennzeichneter Dienste wird der Nutzer die Datenlizenz Deutschland beachten. Im Falle von Widersprüchen zwischen der Datenlizenz Deutschland und dieser Vereinbarung geht die Datenlizenz Deutschland vor. § 5 Haftung und Gewährleistung (1) Das DLR R-N-H haftet nur für Schäden, die durch Mitarbeiter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind. (2) Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für Körperschäden und für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. (3) Die von den DLR RLP bereitgestellten Daten werden mit der üblichen Sorgfalt erhoben. U. A. bei der Erhebung von Geo- und Wetterdaten und insbesondere bei der Erstellung von Prognosen und Berechnungen kann eine Abweichung des tatsächlichen Ergebnisses vom vorhergesagten Ergebnis nicht vollständig ausgeschlossen werden. Entsprechend übernimmt das DLR R-N-H keine Gewährleistung für die Genauigkeit und Richtigkeit der Daten und Prognosen. (4) Die Bereitstellung der Daten stellt keine Beratung dar. Es obliegt dem Nutzer, eine ausreichende Grundlage für seine landwirtschaftlichen und betrieblichen Entscheidungen ggf. durch die Erhebung weiterer Daten zu schaffen. Insoweit übernimmt das DLR R-N-H keine Gewährleistung dafür, dass die hier bereitgestellten Daten für sämtliche vom Nutzer zu treffenden Entscheidungen einzige und ausreichende Grundlage darstellen können.
§ 6 Datenschutz Alle Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten kann der Nutzer der Datenschutzerklärung der DLR RLP entnehmen. Diese ist unter Datenschutz abrufbar. § 7 Änderung der Nutzungsbedingungen (1) Das DLR R-N-H ist berechtigt, jederzeit Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen, sofern dies aufgrund von gesetzlichen oder funktionalen Anpassungen der Dienstleistungen geboten ist, zum Beispiel bei technischen Änderungen. (2) Die Änderung wird dem Nutzer vor der weiteren Inanspruchnahme bekanntgegeben. Der Nutzer stimmt der Änderung entsprechend § 2 dieser Nutzungsbedingungen zu. § 8 Schlussbestimmungen (1) Die Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen. (2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. (3) Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen dieses Vertrages haben nur Gültigkeit, wenn sie zwischen den Vertragsparteien schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Änderung der Schriftformklausel selbst. (4) Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Fall einer Vertragslücke. | |||||||||
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