Zuständigekeiten für Begasungsvorgänge in Rheinland-Pfalz


Zuständigkeiten bei Begasungsvorgängen nach TRGS 512

Bei ortsfesten Begasungsstätten sind die Struktur- und Genehmigungs-Direktionen des Landes Rheinland-Pfalz (SGD) standort- und regionsspezifisch (SGD Süd oder SGD Nord) zu kontaktieren.

- SGD Nord Rheinland-Pfalz, Koblenz, Abteilung Gewerbeaufsicht

- SGD Süd Rheinland-Pfalz, Neustadt-Weinstraße, Abteilung Gewerbeaufsicht

Bei Begasungen im Rahmen des Pflanzen- und Vorratsschutzes (z.B. Mühlen, Silos, Container) sowie zur Schädlingsbekämpfung (z.B. Ratten, Holz- und Vorratsschädlinge)

ist das Dienstleistungszentrum ländlicher Raum Rheinhessen Nahe Hunsrück zuständig.

(Quelle: Landesverordnung über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Chemikalienrechts Vom 31. Oktober 1995)

Genehmigungspflichtig bzw. Anzeigepflichtig sind Begasungsvorgängen an nicht ortsfesten Standorten mit folgenden Stoffen:

a) Phosphorwasserstoff und Phosphorwasserstoff entwickelnde Stoffe und deren Zubereitungen.

b) Cyanwasserstoff, Blausäure (Hydrogencyanid) deren Zubereitungen, die zum Entwickeln oder Verdampfen von Hydrogencyanid oder leicht flüchtigen Hydrogencyanid Verbindungen dienen.

c) Sulfurylfluorid (Sulfuryldifluorid) und deren Zubereitungen.

d) Alle Stoffe oder Stoffgemische, die als akut toxisch lt. Kategorie 1, 2 oder 3 oder spezifisch zielorgantoxisch Kategorie 1 eingestuft weden.

e) Biozide nach § 28 Absatz 8 des Chemikaliengesetzes (ChemG)

f) Formaldehyd bei Anwendung in gasförmiger Form oder als schwebefähige Flüssigkeitströpfchen (Anzeigepflicht einer beabsichtigten Raumdesinfektion mit Formaldehyd).

Die gezielte Freisetzung der vorgenannten Wirkstoffe ist nur mit besonderer Fach- und Anwendungskenntnis und einer absolvierten Prüfung möglich. Ausschließlich fach- und sachkundigen Personen dürfen die vorgenannten Begasungsvorgänge planen und durchführen. Die sachkundige Person ist zuständig für die Anzeige eines Begasungscvorhabens bei der zuständigen Behörde (DLR R-N-H, SGD Süd, SGD Nod).



uwe.preiss@dlr.rlp.de