| Große Investitionen in Unternehmen der Weinwirtschaft |
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| In der nachfolgenden Liste finden Sie die bei einer Antragstellung vorzulegenden Unterlagen (zum Teil als ausfüllbare Formulare gestaltet). |
Die Nachweise (z. B. Satzung, Kostenangebote) können Sie als Kopien einreichen.
Falls sich bei der Antragsprüfung Unklarheiten ergeben, kann die Bewilligungsbehörde zusätzliche Unterlagen anfordern. |
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| Antrag für große Investitionen in Weinbaubetrieben |
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| 1. Bei jedem Antrag erforderlich: |
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. | Auszug aus Handels-/Genossenschafts-, Vereinsregister |
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. | Geschäftsführer-/Vertretungsvollmacht |
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. | Satzung, Gesellschaftsvertrag |
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. | Anerkennungsunterlagen |
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. | Unternehmensbeschreibung (sofern „verbundenes Unternehmen“) |
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. | Nachweise zur Anzahl der Beschäftigten im Gesamtunternehmen |
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. | Nachweise zum Jahresumsatz im Gesamtunternehmen |
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. | Beschreibung der Gesamtmaßnahme sowie Entwicklungskonzept, Aufteilung in Teilprojekte |
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. | Beschreibung des Projektes bzw. der einzelnen Teilprojekte |
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. | Zusammenstellung Kostenvoranschläge, Kostenvergleich, Ausschreibungsunterlagen, sofern nicht bei Projektbeschreibung |
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. | Vergleichsangebote (sofern möglich mindestens drei für jede Investition) |
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. | Nachweise zu Eigenmittel |
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. | Nachweise zur Fremdfinanzierung |
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. | Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen der drei letzten Abschlüsse |
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. | Nachweise zu den im Antrag genannten Kapazitäten im Unternehmen |
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. | Liefer- und Abnahmeverträge mit EZG/EZZ |
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. | Veränderung der betrieblichen Produktionsverhältnisse |
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. | Nachweis der Vermarktungs- und Absatzstruktur, |
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. | Nachweise zu Drittlandsware im Unternehmen
(Anteil an geförderter Kapazität) |
 |  | Nachweise zu Lohnarbeiten im Unternehmen
(Anteil an geförderter Kapazität) |
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| 2. Bei bestimmten Anträgen zusätzlich erforderlich: |
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. | Bauunterlagen (Baugenehmigung, Lageplan u. ä.), sofern nicht bei Projektbeschreibung, Baukostenberechnungen nach DIN 276 |
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. | Grundbuchunterlagen zu den betroffenen Immobilien |
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. | Nur bei Weinmarktordnung:
Betriebsnummer bei der Landwirtschaftskammer |
 |  | Nur bei Weinmarktordnung:
letzte EU-Bestandsmeldung sowie letzte Meldung der Traubenernte und Weinerzeugung (jeweils mit Eingangsstempel der Behörde) |