Stand: 10/11/2012
    
    


Anträge zur Förderung von Investitionen in die Weinwirtschaft können nicht mehr angenommen werden
Die von der EU bereitgestellten Mittel für die Förderung von Investitionen in der Weinwirtschaft in Rheinland-Pfalz sind ausgeschöpft. Förderanträge werden daher ab dem 10. Oktober 2012 nicht mehr entgegengenommen.
Für den Zeitraum 2014 bis 2018 stellt die Europäische Union erneut eine Förderung der Weinwirtschaft in Aussicht. Derzeit erstellt das Weinbauministerium gemeinsam mit der Weinwirtschaft das neue rheinland-pfälzische Stützungsprogramm. Sobald Brüssel dieses genehmigt hat und Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt sind, wird die Förderung wieder aufgenommen.



Liebe Leserin, lieber Leser,


auf dieser Seite erhalten Sie Informationen zur rheinland-pfälzischen Förderung von Investitionen im Weinbau. Die Europäische Union unterstützt über die einheitliche gemeinsame Marktorganisation (GMO) VO (EG) Nr. 1234/2007 die Anpassungen des Weinsektors an die geänderten Rahmenbedingungen und Marktverhältnisse. Die Rechts- und Verfahrensregelungen zu dieser Investitionsförderung finden Sie in den Förderrichtlinien . Eine schnelle Übersicht können Sie sich in den beiden Merkblättern verschaffen.

Wenn Sie förderungs- und verwaltungsrechtliche Fragen haben, können Sie sich gerne an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Investitions- und Marktförderung des DLR Mosel (Bewilligungsbehörde) wenden.

Möchten Weinbaubetriebe nähere Informationen und Unterstützung für eine Antragstellung erhalten, empfehlen wir Ihnen, sich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Unternehmens- und Förderberatung der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz zu wenden.

Falls Sie sich direkt über die Einzelheiten des Antragverfahrens (Antragsformular, Wirtschaftlichkeitsnachweis, weitere Unterlagen) informieren möchten, öffnen Sie bitte den Link Weinbaubetriebe oder Unternehmen der Weinwirtschaft

Ihr EFP-Team






Wilhelm.Franz@dlr.rlp.de     www.DLR-Mosel.rlp.deDrucken nach oben