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| Förderung von Investitionen für Spezialmaschinen (FIS) |
 | Gefördert werden können landwirtschaftliche, weinbauliche und gartenbauliche Unternehmen für den Kauf betriebsnotwendiger Spezialmaschinen, Zusatzgeräte und Informationstechnik. Die Modernisierung der Unternehmen wird unterstützt und die umweltschonende Landbewirtschaftung verbessert. |
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| Förderfähige Investitionen |
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- anerkannte Direktzugsysteme mit stufenlosem hydrostatischem Antrieb und variable Steillagenmechanisierungssysteme einschließlich Zusatzgeräten zur Bewirtschaftung von Rebflächen in den rheinland-pfälzischen Weinbausteillagen,
- anerkannte Maschinen zur Pflanzenschutzmittelausbringung im Obst- und Weinbau, z. B. „Tunnelgeräte“ und sensorgesteuerte Geräte,
- Zusatzgeräte an Maschinen zur bodennahen Ausbringung von Flüssigmist, z. B. Schleppschlauchverteiler, Schleppschuhverteiler und Schlitzeinarbeitungsgeräte,
- globale Positionierungssysteme (GPS) einschließlich Zusatzgeräten auf landwirtschaftlichen Zugmaschinen oder selbstfahrenden Arbeitsmaschinen sowie geeigneter Schnittstellensoftware und kompatibler Schlagkarteisoftware.
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| Förderfähige Unternehmen |
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- Unternehmen der Landwirtschaft im Sinne des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte.
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| Fördervoraussetzungen |
 | Es gelten die gleichen Voraussetzungen wie im AFP , bei der Vorwegbuchführung ist jedoch grundsätzlich nur der letzte Jahresabschluss vorzulegen. |
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| Umfang und Höhe der Förderung |
 | Die förderungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 10.000 € betragen. |
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 | Die Summe der Zuschüsse ist auf höchstens 35.000 € je Unternehmen für den Zeitraum von 2007 bis 2013 begrenzt. |
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 | Der Beihilfesatz beträgt einheitlich 27 %. |
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| Weitere Informationen erhalten Sie in den Förderungsrichtlinien und den Verfahrensunterlagen. |
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