Stand: 06/12/2012 12:00:00 AM
    
    

Förderung von Investitionen für Spezialmaschinen (FIS)
Gefördert werden können landwirtschaftliche, weinbauliche und gartenbauliche Unternehmen für den Kauf betriebsnotwendiger Spezialmaschinen, Zusatzgeräte und Informationstechnik. Die Modernisierung der Unternehmen wird unterstützt und die umweltschonende Landbewirtschaftung verbessert.

Förderfähige Investitionen
  • anerkannte Direktzugsysteme mit stufenlosem hydrostatischem Antrieb und variable Steillagenmechanisierungssysteme einschließlich Zusatzgeräten zur Bewirtschaftung von Rebflächen in den rheinland-pfälzischen Weinbausteillagen,
  • anerkannte Maschinen zur Pflanzenschutzmittelausbringung im Obst- und Weinbau, z. B. „Tunnelgeräte“ und sensorgesteuerte Geräte,
  • Zusatzgeräte an Maschinen zur bodennahen Ausbringung von Flüssigmist, z. B. Schleppschlauchverteiler, Schleppschuhverteiler und Schlitzeinarbeitungsgeräte,
  • globale Positionierungssysteme (GPS) einschließlich Zusatzgeräten auf landwirtschaftlichen Zugmaschinen oder selbstfahrenden Arbeitsmaschinen sowie geeigneter Schnittstellensoftware und kompatibler Schlagkarteisoftware.
Förderfähige Unternehmen
  • Unternehmen der Landwirtschaft im Sinne des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte.
Fördervoraussetzungen
Es gelten die gleichen Voraussetzungen wie im AFP , bei der Vorwegbuchführung ist jedoch grundsätzlich nur der letzte Jahresabschluss vorzulegen.

Umfang und Höhe der Förderung
Die förderungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 10.000 € betragen.

Die Summe der Zuschüsse ist auf höchstens 35.000 € je Unternehmen für den Zeitraum von 2007 bis 2013 begrenzt.

Der Beihilfesatz beträgt einheitlich 27 %.

Weitere Informationen erhalten Sie in den Förderungsrichtlinien und den Verfahrensunterlagen.





Wilhelm.Franz@dlr.rlp.de     www.DLR-Mosel.rlp.deDrucken nach oben