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Allgemeine Hinweise:
- Bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sind die Grundsätze der guten fachlichen Praxis, die Gebrauchsanleitung, Anwendungsbestimmungen, Vorsichtsmaßnahmen, Wartezeiten, Bienenschutzverordnung sowie die sachgerechte Beseitigung von Restmengen zu beachten!
- § 18b-Präparate dürfen nur in Betrieben mit entsprechender Genehmigung eingesetzt werden.
- Eine Haftung für Nachteile oder Irrtümer, die sich aus den Empfehlungen ergeben können, wird nicht übernommen.
- Aufwandmengen (l bzw. kg) bei Baumobst pro 1 m Kronenhöhe und ha, bei Beerenobst pro ha.
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