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Dienstleistungszentren Ländlicher Raum - Rheinland-Pfalz (www.DLR.RLP.de)


Herxheim am Berg VI [41502]      Flurbereinigung nach §§ 1/37
Zust. Dienststelle: DLR Rheinpfalz mit Dienstsitz: Neustadt
 
 

Schlussfeststellung unanfechtbar

Der Beschluss vom 18.08.2017 ist seit dem 26.09.2017 unanfechtbar mit der Rechtsfolge, dass Beteiligte an dem Verfahren mit Nachforderungen, Anträgen, Widersprüchen nicht mehr gehört werden können und die Zuständigkeit der Flurbereinigungsbehörde erlischt.

 
letzte Aktualisierung: 10/05/2017
1. Verfahrensgebiet
2. Ziele des Verfahrens
3. Verfahrensablauf
4. Bekanntmachung
5. Karten
6. Vorstand der TG
7. Mitarbeiter des DLR Rheinpfalz in Neustadt
8. Verfahrensdaten
 
1. Verfahrensgebiet
 
Übersichtskarte
unmaßstäblich

Darstellung auf der Grundlage der Geobasisdaten der Vermessungs- und Katasterverwaltung. Mit Genehmigung des Landesamtes für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz.
 
 
2. Ziele des Verfahrens
 
Weinbergsverfahren werden in der Pfalz in Abschnitten auf der Grundlage des von der Aufbaugemeinschaft festgelegten Aufbauplanes durchgeführt. Das Flurbereinigungsverfahren Herxheim a. B. VI ist das fünfte von insgesamt sechs Verfahren.
Das Flurbereinigungsverfahren Herxheim a. B. wurde mit Beschluss vom 28.11.1984 als sogenanntes 'Gesamtverfahren' angeordnet, insbesondere zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen sowie zur Förderung der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung.
 
3. Verfahrensablauf
 
Einleitende Informationen
Anordnungsbeschluss
Wahl des Vorstandes der TG
Bekanntgabe der Wertermittlung der Flurstücke
Ausbauplanung mit landschaftspflegerischem Begleitplan
Planwunschtermin
Allgemeiner Besitzübergang
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes
Eintritt des neuen Rechtszustandes
Berichtigung der öffentlichen Bücher
Schlussfeststellung
 
4. Bekanntmachungen
 
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsmittelfristen begründet, maßgebend hierfür sind die Bekanntmachungen in den offiziellen Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen!
 

Aktuell

Aktuell

Diese Veröffentlichungen erfolgen hier nachrichtlich. Fristen werden hierdurch nicht in Lauf gesetzt.
Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte ortsüblich in den Amts- und Gemeindeblättern der Flurbereinigungsgemeinde sowie den angrenzenden Gemeinden.
    Schlussfeststellung gemäß § 149 FlurbG
    öffentliche Bekanntmachung vom 18.08.2017
 
5. Karten
 
 
6. Vorstand der TG
 
Vorsitzender der TG:
Gerald Eger
Anschrift:
Weinstraße 57, 67273 Herxheim
Telefon:
06353/93116 oder 0177/7788666
Email:
sonstige Mitglieder:
Reiss Walter
Petri Gerd
Gabel Wolfgang
Zorn Helmut
 
7. Mitarbeiter des DLR Rheinpfalz in Neustadt
 
zuständige Abteilung:
Landentwicklung/Ländliche Bodenordnung
Anschrift:
67433 Neustadt, Konrad-Adenauer-Str. 35
Email:
Landentwicklung-Rheinpfalz@dlr.rlp.de
 
Gruppenleiter:
Merkel, Claudia
Sachgebietsleiter-
Planung und Vermessung:
Weyand, Axel
Sachgebietsleiter Verwaltung:
Litzel, Bianka
Sachgebietsleiter Landespflege:
Kintscher, Robert
Sachgebietsleiter Bau:
Müller, Christof
 
Die örtliche Bauleitung und das Kassenwesen liegen in der Zuständigkeit des VTG
 
8. Verfahrensdaten
 
Verfahrensart:
Flurbereinigung nach §§ 1/37
Verfahrensgröße:
46.10 ha
Anzahl der Beteiligten:
154
Kosten:
587.000 EUR Euro
Finanzierung:
Gefördert werden die zuwendungsfähigen Ausführungskosten zu 65 % mit Mitteln aus mit Mitteln aus der Gemeinschaftsaufgabe. Die verbleibenden 35 % haben die am Verfahren Beteiligten als Eigenleistungen anteilig zu tragen.
beteiligte Gemeinden:
Dackenheim, Herxheim Am Berg, Weisenheim Am Berg
 
 
Landentwicklung Rheinland-Pfalz   ---   www.Landentwicklung.RLP.de