Holzweiler-Esch [31088]

Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1

Zust. Dienststelle: DLR Westerwald-Osteifel mit Dienstsitz: Mayen

 
 
Zuteilung der Massegrundstücke gegen Geldausgleich
Das zur Abfindung der Teilnehmer nicht benötigte Land (Massegrundstücke) wird nach § 54 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I Seite 2794) im Flurbereinigungsplan gegen Geldausgleich zu Eigentum zugeteilt. Wer an einer solchen Landzuteilung interessiert ist, wird hiermit aufgefordert, beim DLR - Westerwald-Osteifel bis spätestens 29.06.2012 ein schriftliches Gebot abzugeben.
letzte Aktualisierung: 05/07/2012
 

1. Verfahrensgebiet
2. Ziele des Verfahrens
3. Verfahrensablauf
4. Bekanntmachungen
5. Karten
6. Vorstand der TG
7. Mitarbeiter des DLR Westerwald-Osteifel in Mayen
8. Verfahrensdaten
9. Verfahrensbilder
10. Formulare und Merkblätter

 
1. Verfahrensgebietoben
 
Das im Kreis Ahrweiler befindliche Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren erstreckt sich auf land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen der Gemarkungen Holzweiler, Vettelhoven, Gelsdorf (Gemeinde Grafschaft), Altenahr, Kalenborn und Dernau (Verbandsgemeinde Altenahr). Während die Gemarkung Holzweiler mit Ausnahme der Orts- und Ortsrandlagen sich komplett im Flurbereinigungsgebiet befindet, liegt die Gemarkung Gelsdorf lediglich mit ihren südlichen Gemarkungsteilen im Flurbereinigungsgebiet. Die Gemarkungen Vettelhoven, Altenahr, Dernau und Kalenborn sind nur am Rande durch die Bodenordnung berührt.
 
Verfahrenskarte:  download
 
2. Ziele des Verfahrensoben
 
Die in den Jahren 2002 bis 2004 in der Gemeinde Grafschaft durchgeführte Agrarstrukturelle Entwicklungsplanung empfiehlt aufgrund der festgestellten Besitzzersplitterung und der geringen Schlaggrößen zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen der im Verfahrensgebiet wirtschaftenden landwirtschaftlichen Betriebe die Durchführung eines Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens nach § 86 FlurbG in der Gemarkung Holzweiler und im Naturschutzgebiet 'Quellgebiet Swistbach'.
Desweiteren bedarf das Wirtschaftswegenetz aufgrund der hohen Anzahl an Sonderkulturbetrieben einer umfangreichen Verbesserung, um einen qualitätsverlustfreien Obsttransport gewährleisten zu können.
Die Flurbereinigung kann darüber hinaus zur Entschärfung künftiger Nutzungskonflikte an Fließgewässern aufgrund der EU-Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) beitragen. Durch die Einbeziehung des Naturschutzgebietes 'Quellgebiet Swistbach' können schließlich die im Eigentum der Stiftung 'Natur und Umwelt' des Landes Rheinland-Pfalz stehenden Flächen an geeigneter Stelle arrondiert und die anschließende Verpachtung und Bewirtschaftung in Abstimmung mit dem Verband unterstützt werden.
 
3. Verfahrensablaufoben
 
Einleitende Informationen 12/22/2004
Anordnungsbeschluss 12/29/2004
Wahl des Vorstandes der TG 05/30/2005
Feststellung der Wertermittlung 09/06/2007
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan 07/11/2007
Planwunschtermin 12/17/2007
Allgemeiner Besitzübergang 08/20/2008
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes 12/08/2008
Eintritt des neuen Rechtszustandes 08/12/2010
Berichtigung der öffentlichen Bücher 12/14/2012
Schlussfeststellung 12/13/2017
 
4. Bekanntmachungenoben
 
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsmittelfristen begründet, maßgebend hierfür sind die Bekanntmachungen in den offiziellen Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen!
 


Einladung zur Informationsversammlung
aufklaerungsversammlung.pdf


Anordnungsbeschluss der Bodenordnung
anordnungsbeschluss.pdf
Änderungsbeschlüsse

aenderungsbeschluss1.pdf


aenderungsbeschluss2.pdf


aenderungsbeschluss3.pdf


aenderungsbeschluss4.pdf


Feststellung derErgebnisse der Wertermittlung
wertermittlung.pdf



Ladung Bekanntgabe
Flurbereinigungsplan
ladung bekanntgabe flurbereinigungsplan.pdf
Ladung Bekanntgabe Nachtrag 2 zum Flurbereinigungsplan
ladung_nachtrag_2.pdf
.


Überleitungsbestimmungen
Stand Nachtrag 2
ueberleitungsbest_n2.pdf
Aufforderung zur Angebotsabgabe
Masselandvergabe


oeffbek_massel.pdfoeffbek_massel.pdf

Vergabe der Masselandgrundstücke
Zuteilungsbedingungen

zuteilungsbedingungen.pdfzuteilungsbedingungen.pdf
Vergabe der Masselandgrundstücke
Angebotsformular

angebotsformular.pdfangebotsformular.pdf
 
5. Kartenoben
 

Verfahrensgebiet Stand 15.07.2008
Übersichtskarte verfahrensgebiet.pdf



Übersichtskarte Nachtrag 2
Stand:3.12.2009
(Größe ca. 2 MB)
uebersichtskarte_nachtrag_2.pdf



Übersichtskarte Masselandvergabe
masseland_09052012_dina0.pdfmasseland_09052012_dina0.pdf

Hinweis: Bitte Karte in neuem Fenster öffnen!

 
6. Vorstand der TGoben
 
Vorsitz der TG:
Bruno Zimmermann
Anschrift:
Schönbergstraße 54, 53501 Grafschaft
Telefon:
02641/978-643
Email:
otto.roenn@dlr.rlp.de
sonstige Mitglieder:
Zimmermann, Bruno
Schopp, Alfred
Wuzél, Karl-Stefan
Heinzen, Horst
Gäb, Lothar
Bertram, Horst
 
 
7. Mitarbeiter des DLR Westerwald-Osteifel in Mayenoben
 
zuständige Abteilung:
Landentwicklung/Ländliche Bodenordnung
Anschrift:
56727 Mayen, Bannerberg 4
Email:
Landentwicklung-Osteifel@dlr.rlp.de
 
Gruppenleitung:
Haack, Astrid
Sachgebietsleitung Planung und Vermessung:
Hüttig, Thomas
Sachgebietsleitung Verwaltung:
Ommerborn, Claudia
Sachgebietsleitung Landespflege:
Tenbuß, Martin
Sachgebietsleitung Bau:
Buhle, Stefan
 
Die örtliche Bauleitung und das Kassenwesen liegen in der Zuständigkeit des VTG
 
8. Verfahrensdatenoben
 
Verfahrensart:
Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1
Verfahrensgröße:
861 ha
Anzahl der Ordnungsnummern (Eigentumsverhältnisse):
1158
Kosten:
841,300 Euro
Finanzierung:
beteiligte Gemeinden:
Altenahr, Grafschaft, Kalenborn
 
9. Verfahrensbilderoben
 
 


www.landentwicklung.rlp.de




10. Formulare und Merkblätter



Formulare - Merkblätter zum Ausfüllen und Ausdrucken

Vollmacht
Erklärung