Hoppstädten [21893]

Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1

Zust. Dienststelle: DLR Westpfalz mit Dienstsitz: Kaiserslautern

 
 
Schlussfeststellung
Das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Hoppstädten wird durch die Schlussfeststellung vom 7.12. 2015 abgeschlossen
letzte Aktualisierung: 12/14/2015
 

1. Verfahrensgebiet
2. Ziele des Verfahrens
3. Verfahrensablauf
4. Bekanntmachungen
5. Karten
6. Vorstand der TG
7. Mitarbeiter des DLR Westpfalz in Kaiserslautern
8. Verfahrensdaten
9. Verfahrensbilder
10. Formulare und Merkblätter

 
1. Verfahrensgebietoben
 

Das Gebiet des vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Hoppstädten umfasst die gesamte Gemarkung (inklusive Ortslage) mit Ausnahme der gemarkungsübergreifenden, zusammenhängenden Waldflächen in Westen und Osten des Gebietes.
Im Westen befindet sich die Gemarkung Sien (Kreis Birkenfeld), im Osten die Gemarkung Schweinschied (Kreis Bad-Kreuznach) und die Gemarkung Kappeln (Kreis Kusel). Im Süden die Gemarkung Merzweiler (Kreis Kusel) und im Norden verläuft die Grenze an den Gemarkungen Otzweiler und Limbach (Kreis Bad-Kreuznach).
Die Abgrenzung des Verfahrensgebietes kann der nebenstehenden Karte entnommen werden.

Die Karte steht als pdf-Datei zum Download zur Verfügung.
 
Verfahrenskarte:  download
 
2. Ziele des Verfahrensoben
 
- Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft
- Erhalt und Entwicklung der Kulturlandschaft
- Unterstützung von Naturschutz und der Landespflege
- Unterstützung der Dorfentwicklung/Dorferneuerung
 
3. Verfahrensablaufoben
 
Einleitende Informationen 05/29/2000
Anordnungsbeschluss 07/06/2000
Wahl des Vorstandes der TG 12/05/2000
Feststellung der Wertermittlung 03/20/2007
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan 03/14/2006
Planwunschtermin 02/13/2007
Allgemeiner Besitzübergang 08/15/2007
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes 02/18/2008
Eintritt des neuen Rechtszustandes 06/10/2010
Berichtigung der öffentlichen Bücher 08/04/2010
Schlussfeststellung 12/07/2015
 
4. Bekanntmachungenoben
 
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsmittelfristen begründet, maßgebend hierfür sind die Bekanntmachungen in den offiziellen Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen!
 
Eintritt der Unanfechtbarkeit des Flurbereinigungsplanes
Schlussfeststellung
Bek_Unanfechtb.pdfoeb_schlussf_int.pdfoeb_schlussf_int.pdf
 
5. Kartenoben
 
 
6. Vorstand der TGoben
 
Vorsitz der TG:
Helmut Venter
Anschrift:
Am Mannenberg 13, 67744 Hoppstädten
Telefon:
Email:
sonstige Mitglieder:
Paulus, Helmut
Eicher, Thomas
Heib, Gerhard
Ackermann, Adolf
 
 
7. Mitarbeiter des DLR Westpfalz in Kaiserslauternoben
 
zuständige Abteilung:
Landentwicklung/Ländliche Bodenordnung
Anschrift:
67655 Kaiserslautern, Fischerstraße 12
Email:
Landentwicklung-Westpfalz@dlr.rlp.de
 
Gruppenleitung:
Bauer, Knut
Sachgebietsleitung Planung und Vermessung:
Eichler, Rainer
Sachgebietsleitung Verwaltung:
Dockweiler, Birgit
Sachgebietsleitung Landespflege:
Brüggehofe, Martin
Sachgebietsleitung Bau:
Roth, Christoph
 
Die örtliche Bauleitung und das Kassenwesen liegen in der Zuständigkeit des VTG
 
8. Verfahrensdatenoben
 
Verfahrensart:
Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1
Verfahrensgröße:
414 ha
Anzahl der Ordnungsnummern (Eigentumsverhältnisse):
330
Kosten:
Finanzierung:
beteiligte Gemeinden:
Hoppstädten
 
9. Verfahrensbilderoben
 
 







www.landentwicklung.rlp.de




10. Formulare und Merkblätter



Formulare - Merkblätter zum Ausfüllen und Ausdrucken

Vollmacht
Erklärung