Überleitungsbestimmungen

In den Überleitungsbestimmungen wird der Übergang des Besitzes und der Nutzung der neuen Grundstücke geregelt.
Unter anderem wird festgelegt
  • der späteste Zeitpunkt für die Aberntung oder Räumung der alten Grundstücke
  • wie lange die Ernte der Obstbäume durch die Alteigentümer erfolgen kann
  • Zeitpunkt der Beseitigung von Weidezäunen von den alten Grundstücken
  • Zeitpunkt der Einziehung der alten Wege und Gräben
  • Regelungen zum Ausbau der neuen gemeinschaftlichen Anlagen.

Die Überleitungsbestimmungen werden bei den Gemeindeverwaltungen der Flurbereinigungsgemeinden oder bei dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegt. Die Auslegung wird öffentlich bekannt gemacht.