Freiwilliger Landtausch

Der freiwillige Landtausch ist ein schnelles und einfaches Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz (§103a-i), in dem die Agrarstruktur durch Tausch und Arrondierung ländlicher Grundstücke verbessert wird. Er kann auch aus Gründen des Naturschutzes und der Landschaftspflege durchgeführt werden.
Der freiwillige Landtausch setzt voraus, dass sich alle Tauschpartner über die Tauschbedingungen einig sind und auf dieser Grundlage den Tausch beantragen. Er ist vor allem dann geeignet, wenn eine begrenzte Besitzzersplitterung behoben werden soll und hierzu keine oder nur geringe Vermessungsarbeiten und Folgemaßnahmen nötig sind.
In einem Tauschplan fasst die Flurbereinigungsbehörde die Vereinbarungen über
  • die zu tauschenden Grundstücke und über
  • geldliche Leistungen,
  • sonstige zwischen den Tauschpartnern getroffene Regelungen und alle Rechte, zusammen.