Ausbauplan

Der Ausbauplan ist eine einfache Form des Wege- und Gewässerplanes, der durch die Obere Flurbereinigungsbehörde gemäß § 41 Abs. 4 FlurbG genehmigt wird.
Die Plangenehmigung kann unterbleiben, wenn die bau-, wasser- und landespflegerechtlich genehmigungspflichtigen Anlagen durch Bescheid der zuständigen Kreisverwaltung einzelrechtlich genehmigt werden.