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Kontrollen, Kontrollstellen und Kontrollvertrag
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Kontrollen, Kontrollstellen und Kontrollvertrag. Mit zu der ökologischen Wirtschaftsweise zählt, dass man sich auf die Einhaltung der EU-Öko-Verordnungen kontrollieren lassen muss sofern man seine Produkte als ökologisch Ware vermarkten möchte. Zu diesem Zweck ist ein Kontrollsystem vorhanden, welches von den bisherigen Kontrollen durch Kreis- und Länderbehörden in der Landwirtschaft abweicht. So sind es private Kontrollstellen, die auf Basis eines Kontrollvertrages die Betriebe kontrollieren. Die Kosten dieser Kontrollen hat der Landwirt zu tragen. Kontrollstellen Bei den Kontrollstellen handelt es sich um private Unternehmen, welche seitens der Behörden ermächtigt (zugelassen) sind, Kontrollen auf Einhaltung der EU-Öko- Verordnungen durchzuführen. Dabei arbeiten sie jedoch nicht völlig frei, sondern werden immer wieder in ihrer Tätigkeit durch die zuständigen Behörden überwacht, um ordnungsgemäße Kontrollen zu gewährleisten. In Rheinland-Pfalz hat die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion diese Aufgabe inne. Bei der Wahl einer Kontrollstelle ist der Landwirt frei. So kann er sich Angebote mehrerer Kontrollstellen einholen, um das Kosten-Leistungsverhältnis vergleichen zu können. Daneben empfiehlt es sich, die Erfahrung und Meinung von benachbarten Öko-Betrieben zur Wahl einer Kontrollstelle einzuholen. Möchten zwei Betriebe miteinander kooperieren, so empfiehlt es sich, sich gemeinsam für eine Kontrollstelle zu entscheiden. Die Kontrollstellen sind jedoch nicht nur als Kontrollinstanz zu verstehen, sondern auch als Partner. Sie sind der erste Ansprechpartner für den Landwirt, wenn es um Ausnahmegenehmigungen oder Flächenzugänge geht. An dieser Stelle finden Sie eine Liste mit den in Rheinland-Pfalz tätigen Kontrollstellen: Kontrollstellennummer Jede Kontrollstelle hat eine eigene Nummer. Diese ist auch bei der Kennzeichnung der Produkte zu verwenden, z.B. auf Säcken/Sackanhängern oder aber auf Rechnungen und Lieferscheinen. Die Nummer einer Kontrollstelle ist ein dreistelliger Zahlencode. Die lange Zeit übliche Angabe DE-000-Öko- Kontrollstelle wird nicht mehr verwendet. Kontrollbereiche Im Rahmen der Kontrolle wird die Tätigkeit der Betriebe in verschiedene Kontrollbereiche unterteilt. Diese lauten wie folgt: A: Primärerzeugung (einschließlich Aquakultur). Ein landwirtschaftlicher Betrieb ist automatisch dem Kontrollbereich A zugeordnet. B: Aufbereitung von Lebensmitteln. Hier findet sich bspw. die Bäckerei wieder, welche Bio-Brot backt. C: Einfuhr von Öko-Produkten aus so genannten Drittländern (außerhalb der EU) E: Aufbereitung von Öko-Futtermitteln H: Lagerung und/oder in den Verkehr bringen von Öko-Produkten. Hier ist zum Bsp. der Bio-Supermarkt oder das Reformhaus zu nennen. D: Vergabe von den vorgenannten Punkten ganz oder teilweise an Dritte Kontrollablauf und Kontrollfrequenz Die Routine-Kontrollen finden mindestens einmal jährlich und nach Vorankündigung statt. Hinzu kommen ggfs. stichprobenartige Kontrollen ohne Vorankündigung, welche vorgeschrieben sind, um die Sicherheit der Kontrollen aufrecht zu erhalten. Bei den Routine-Kontrollen werden Flächen begangen und die Stallungen sowie Lagerstätten inspiziert. Zudem werden notwendige Aufzeichnungen und Dokumentationen überprüft (Vollständigkeit, Richtigkeit, Plausibilität). Häufig wird bereits mit der Konrollankündigung darauf hingewiesen, in welche Unterlagen Einsicht genommen werden möchte. Eine Besonderheit stellt die Erstkontrolle eines Betriebes dar. Bei dieser umfangreichen Kontrolle wird die Basis geschaffen für alle zukünftigen Kontrollen. Eine Betriebsbeschreibung inkl. Lagepläne der Hofstelle und maßstäbliche Grundrissskizzen der Stallungen sind Teil dieser Erstkontrolle. Hinzu kommt eine Übersicht über Anzahl und Lage der Betriebsflächen sowie den Tierbestand. Kontrollkosten Die Kosten der Kontrolle variieren von Kontrollstelle zu Kontrollstelle. Dabei sind sie abhängig von der Größe des Betriebes und dem damit verbundenen Kontrollaufwand. Hinzu kommen ggfs. zusätzliche Kosten für die Anfahrt. Generell gilt, dass der Landwirt den zeitlichen Aufwand einer Kontrolle beeinflussen kann, indem er die notwendige Dokumentation pflegt, so dass der Kontrolleur die wichtigen Informationen direkt einsehen kann. In jedem Fall lohnt es sich, vor der Wahl einer Kontrollstelle Angebote mehrerer Kontrollstellen einzuholen und zu vergleichen. Mit Kontrollkosten in Höhe von 500 € jährlich sollte auf jeden Fall kalkuliert werden! Bescheinigung und Begleitschreiben (Zertifikat) Im Nachgang zu einer Kontrolle erhält der Landwirt von der Kontrollstelle ein Zertifikat, aus welchen hervor geht, welche Produkte in seinem Betrieb ökologisch sind bzw. den Status aus Umstellung auf ökologischen Landbau tragen dürfen. Dieses Zertifikat wird nach Art. 35 VO (EU) 2018/848 ausgefertigt. Früher wurde der Begriff Bescheinigung verwendet. Ergänzend zum Zertifikat wird ein Auswertungsschreiben erstellt, welches die im Zuge der Kontrolle ggfs. beanstandeten Mängel auflistet. Beides, Zertifikat und Auswertungsschreiben, dienen auch gegenüber der Kreisverwaltung als Nachweis im Rahmen von GAP-SP.
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