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Unternehmensflurbereinigung. Dieses Bodenordnungsverfahren wird eingeleitet, wenn ländliche Grundstücke in großem Umfang für Großbaumaßnahmen, wie Autobahnen, Bundes-, Landes-, und Kreisstraßen, Bahntrassen und ähnliches benötigt werden und für die Landbeschaffung eine Enteignung zulässig ist. Der entstehende Landverlust soll auf einen größeren Kreis von Eigentümern verteilt werden. Nachteile für die allgemeine Landeskultur, die durch das Vorhaben entstehen, wie Durchschneidungsschäden oder unwirtschaftliche Spitzen, werden im Rahmen einer Neuordnung des Verfahrensgebietes behoben. Die Kosten der Behebung der Durchschneidungsschäden und des Verfahrens trägt der Unternehmensträger. Für das vom Unternehmen benötigte Land und für die entstehenden Nachteile wird eine Geldentschädigung geleistet.
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